18. Juli 2025

Durchführungsverordnungen zu ESAP im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

Am 11. Juli 2025 wurden zwei Durchführungsverordnungen der Kommission zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Funktionen des zentralen europäischen Zugangsportals (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1338) bzw. für bestimmte Aufgaben der Sammelstellen (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1339) im Kontext der Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (European Single Access Point, ESAP) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Durchführungsverordnungen betreffen die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates.

ESAP soll als zentraler Zugangspunkt für Unternehmensdaten dienen, durch die ESMA betrieben werden und ab dem Sommer 2027 verfügbar sein. Die über ESAP zugänglich zu machenden Informationen sollen schrittweise über einen Zeitraum von vier Jahren aufgenommen werden. Dabei sollen Nachhaltigkeitsinformationen frühzeitig zugänglich gemacht werden, um die Ziele des Europäischen Grünen Deals zu unterstützen.

Gegenstand der technischen Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards, ITS) sind folgende Aspekte:

  • Aufgaben der Sammelstellen:
    • Technische automatisierte Validierungen der von den Sammelstellen übermittelten Informationen,
    • Merkmale des qualifizierten elektronischen Siegels,
    • zu verwendende offenen Standardlizenzen,
    • Merkmale der Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) für die Datenerhebung,
    • Merkmale der für die ESAP-Suchfunktion erforderlichen Metadaten,
    • Fristen für die Übermittlung der Informationen von den Sammelstellen an ESAP und
    • eine indikative Liste der Formate, die als datenextrahierbare und maschinenlesbare Datenformate zulässig sind.
  • Funktionalitäten des ESAP:
    • Merkmale der Datenveröffentlichungs-API,
    • Rechtsträgerkennung, die zur Identifizierung der Einrichtungen, die die Informationen übermitteln oder auf die sich die Informationen beziehen, zu verwenden ist,
    • Klassifizierung der Informationsarten,
    • Größenkategorien der Unternehmen,
    • Charakterisierung von Industriesektoren, um die in ESAP enthaltenen Informationen zu klassifizieren und den Benutzern die Suche danach zu ermöglichen und
    • vorgesehene Neubewertung/Überprüfung der technischen Standards.

Das DRSC verfolgt die Entwicklungen zum ESAP und veröffentlichte zum Legislativvorschlag ein Briefing Paper. Weitere Informationen finden sich auf der DRSC-Projektseite.