2. Juli 2019

E-DRÄS 10 Änderungen des DRS 25 und weiterer DRSs verabschiedet

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 10 (E-DRÄS 10) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.

Mit E-DRÄS 10 soll hauptsächlich DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss geändert werden. Anlass sind bestimmte Fragestellungen, die im Zuge der erstmaligen Anwendung aufkamen.

Ferner sollen DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises und DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) geändert werden. Diese Anpassungen sind redaktioneller Art, bedingt durch Paragrafenverschiebungen im Wertpapierhandelsgesetz aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG).

Der Entwurf des DRÄS 10 kann hier heruntergeladen werden. Stellungnahmen sind bis zum 23. August 2019 erbeten und können an die E-Mail-Adresse info@drsc.de gesendet werden.