Home Nachrichten Europäische Kommission veröffentlicht delegierten Rechtsakt zu den Berichtspflichten der Taxonomie-Verordnung
7. Juli 2021
Am 06. Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission den finalen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung. Damit erhalten Unternehmen, die verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht zu veröffentlichen, das letzte Element der regulatorischen Vorgaben für deren Berichterstattung zur EU-Taxonomie. Die betroffenen Unternehmen müssen ab 2022 über den ökologisch nachhaltigen Anteil ihrer Umsatzerlöse, ihrer Investitions- (CapEx) und ihrer Betriebsausgaben (OpEx) berichten. Der delegierte Rechtsakt präzisiert die Berichtspflichten zu diesen drei KPIs.
Im Vergleich zum Entwurf gibt es insb. folgende Überarbeitungen:
Das DRSC veröffentlichte am 02. Juni 2021 eine Stellungnahme zum Entwurf des delegierten Rechtsaktes. Zudem veröffentlichte das DRSC am 12. April 2021 die Ergebnisse einer Kurzumfrage zum Umsetzungsstand der Taxonomie-Verordnung unter den DAX30-Unternehmen.
Weiterhin führt das DRSC Anwenderforen zur Taxonomie-Verordnung durch. Sie dienen zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch zur Umsetzung der Taxonomie-Verordnung bei deutschen Unternehmen. Das DRSC kanalisiert die identifizierten Anwendungsprobleme anschließend in Richtung der Europäischen Kommission und der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen.
Die Anwenderforen stehen exklusiv den DRSC-Mitgliedern offen. Am 08. Juli 2021 findet das dritte Anwenderforum statt. Zuvor fand am 21. Mai 2021 das zweite Anwenderforum und am 15. April 2021 das erste Anwenderforum statt.