7. Juli 2021

Europäische Kommission veröffentlicht delegierten Rechtsakt zu den Berichtspflichten der Taxonomie-Verordnung

Am 06. Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission den finalen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung. Damit erhalten Unternehmen, die verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht zu veröffentlichen, das letzte Element der regulatorischen Vorgaben für deren Berichterstattung zur EU-Taxonomie. Die betroffenen Unternehmen müssen ab 2022 über den ökologisch nachhaltigen Anteil ihrer Umsatzerlöse, ihrer Investitions- (CapEx) und ihrer Betriebsausgaben (OpEx) berichten. Der delegierte Rechtsakt präzisiert die Berichtspflichten zu diesen drei KPIs.

Im Vergleich zum Entwurf gibt es insb. folgende Überarbeitungen:

  • Klarstellung, dass im ersten Berichtsjahr (2022) ausschließlich der Anteil der taxonomiefähigen und der nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bezogen auf die drei KPIs anzugeben sind, d.h. eine weitere Differenzierung nach Wirtschaftstätigkeiten ist zunächst nicht erforderlich
  • Klarstellung, dass im ersten Berichtsjahr keine Vorjahreswerte zu berichten sind; ferner Verkürzung der Vorjahresangaben von fünf Vergleichsjahren auf ein Vergleichsjahr
  • Gewährung eines Übergangszeitraumes zur Anwendung der Berichtspflichten zu den nicht-klimabezogenen Umweltzielen (ein Jahr nach Geltungsbeginn der ausstehenden delegierten Verordnungen zu den technischen Bewertungskriterien)
  • Erweiterung des fünfjährigen Planungshorizontes für CapEx-Pläne zur Transition von Wirtschaftstätigkeiten in begründeten Ausnahmefällen von sieben auf zehn Jahre

Das DRSC veröffentlichte am 02. Juni 2021 eine Stellungnahme zum Entwurf des delegierten Rechtsaktes. Zudem veröffentlichte das DRSC am 12. April 2021 die Ergebnisse einer Kurzumfrage zum Umsetzungsstand der Taxonomie-Verordnung unter den DAX30-Unternehmen.

Weiterhin führt das DRSC Anwenderforen zur Taxonomie-Verordnung durch. Sie dienen zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch zur Umsetzung der Taxonomie-Verordnung bei deutschen Unternehmen. Das DRSC kanalisiert die identifizierten Anwendungsprobleme anschließend in Richtung der Europäischen Kommission und der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen.

Die Anwenderforen stehen exklusiv den DRSC-Mitgliedern offen. Am 08. Juli 2021 findet das dritte Anwenderforum statt. Zuvor fand am 21. Mai 2021 das zweite Anwenderforum und am 15. April 2021 das erste Anwenderforum statt.