18. Februar 2022

EFRAG PTF-ESRS veröffentlicht weitere Arbeitspapiere zu Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit

Die EFRAG Project Task Force on European sustainability reporting standards (PTF-ESRS) hat am 18. Februar 2022 weitere Arbeitspapier (Working Papers) zu Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ihrer Webseite veröffentlicht (sog. Batch 2).

Die ersten Arbeitspapiere (sog. Batch 1) wurden bereits am 20. Januar 2022 veröffentlicht (siehe DRSC-Pressemitteilung).

Auch die am 18. Februar 2022 veröffentlichten Papiere reflektieren den aktuellen Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten, welche die EFRAG auf Grundlage der vorläufigen Beauftragung durch die Europäische Kommission (KOM) vom 12. Mai 2021 wahrnimmt. Nach sechs Arbeitspapieren in Batch 1 umfasst Batch 2 nun drei Standards in Bezug auf Umweltthemen: ESRS E2 Pollution, ESRS E3 Water and marine resources und ESRS E5 Circular economy. Damit ist für den Themenkomplex Umwelt nur noch ESRS E4 Biodiversity & ecosystems ausstehend. ESRS E1 Climate change wurde bereits mit Batch 1 veröffentlicht.

Die PTF hat in der Cover Note angekündigt, weitere Arbeitspapiere in den nächsten Wochen zu veröffentlichen. Die PTF betont erneut, dass die Veröffentlichung dieser Arbeitspapiere Transparenz schaffen soll, jedoch ausdrücklich nicht als öffentliche Konsultation zu verstehen ist; diese sei für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, der jedoch nicht konkreter genannt wurde. Bis dahin wird das PTF-interne Konsultationsverfahren (PTF-Reviews, Expert Working Groups) durchlaufen.
Der neu eingerichtete Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC sowie die DRSC-Arbeitsgruppe Klimaberichterstattung werden sich in ihren kommenden Sitzungen weiterhin eingehend mit den PTF-Arbeitspapieren befassen (in seiner letzten Sitzung hat sich der Fachausschuss bereits mit Batch 1 befasst).

Hintergrund der PTF-Aktivitäten ist Artikel 19b des Vorschlags der KOM vom 21. April 2021 für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Darin schlägt die KOM vor, die neuen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit durch Berichtsstandards zu konkretisieren. Der Richtlinienvorschlag sieht außerdem vor, die EFRAG mit der Erarbeitung fachlicher Empfehlungen zu mandatieren, auf deren Grundlage die KOM die entsprechenden delegierten Rechtsakte erlassen wird.