28. Dezember 2018

Eigenkapital oder Fremdkapital? DRSC-Stellungnahme an den IASB

Das DRSC hat seine Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier DP/2018/1 Financial Instruments with Characteristics of Equity an den IASB übermittelt.

In der Stellungnahme werden die Befassung mit der Bilanzierung von Ansprüchen gegen ein Unternehmen sowie die Ansätze des IASB zur Vermittlung von Informationen über Ausweis und Angaben grundsätzlich positiv gewürdigt.

Der im IASB-Diskussionspapier vorgestellte Klassifizierungsansatz wird vom DRSC allerdings abgelehnt. So bemängelt das DRSC z.B. die hohe Komplexität des bevorzugten Ansatzes, wenngleich dieser nach der IASB-Zielsetzung nicht zu wesentlichen Änderungen in der Bilanzierungspraxis führen soll.

Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der im Diskussionspapier explizit angesprochenen Klassifizierungsänderungen müssten hingegen sorgfältiger evaluiert und berücksichtigt werden.

Auch in konzeptioneller Hinsicht übt das DRSC Kritik, denn der Eigenkapital-Ausweis bestimmter Put-Optionen über ausgegebene Anteile (wie z.B. bei deutschen Personenhandelsgesellschaften) wäre unter dem neuen Ansatz weiterhin nur über eine Ausnahme vom Grundprinzip möglich.