Home Nachrichten ESAP: Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments einigt sich auf Standpunkt
1. Februar 2023
Am 31. Januar 2023 hat der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) seinen Standpunkt zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts für Unternehmens- und Produktdaten (European Single Access Point, ESAP) vorgelegt (siehe Pressemitteilung des Europäischen Parlaments).
Zugleich hat ECON sich dafür ausgesprochen, interinstitutionelle Verhandlungen aufzunehmen. Der Europäische Rat hatte bereits am 29. Juni 2022 seinen Standpunkt zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission festgelegt.
ECON betonte, dass ESAP keine neuen Berichtsanforderungen schaffen, sondern stattdessen auf bestehenden Offenlegungspflichten, Verfahren und Infrastrukturen aufbauen soll. Zudem sprach sich ECON dafür aus, dass ESAP auch Informationen zur Verfügung stellen sollte, die ein EU-Unternehmen freiwillig veröffentlicht hat. Jeder EU-Mitgliedstaat soll dazu mindestens eine Institution bestimmen, die solche Informationen sammelt. Die freiwillig zur Verfügung gestellten Informationen sollen ein einheitliches Format haben und in Bezug auf Inhalt, Aussagekraft, Nutzen und Zuverlässigkeit mit den gesetzlich verpflichtend zu übermittelnden Informationen vergleichbar sein. Personenbezogene Daten sollen dabei nicht in ESAP aufgenommen werden.
Zum Hintergrund: Am 25. November 2021 hatte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zum ESAP veröffentlicht. Dieser bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA einzurichtende Zugangspunkt stellt eine der bedeutsamsten Maßnahmen des im September 2020 veröffentlichten EU-Aktionsplans zur Vertiefung der Kapitalmarktunion dar. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.
Das DRSC hat ein Briefing Paper zu den ursprünglichen Vorschlägen der Europäischen Kommission zum ESAP veröffentlicht. Zudem hatte das DRSC am 24. März 2022 seine Stellungnahme zum ESAP-Legislativvorschlag an die Europäische Kommission übermittelt.