18. August 2020

ESEF im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzbericht wurde heute im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 38  vom 18.08.2020, S. 1874 ff.) verkündet. Damit tritt das Gesetz am 19.08.2020 in Kraft.

Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie, wonach bestimmte Kapitalmarktunternehmen mit Wirkung zum 1. Januar 2020 verpflichtet werden, ihre Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) zu erstellen. Die neuen Formatvorgaben sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte anzuwenden, die für das nach dem 31. Dezember 2019 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden.