5. Juni 2019

ESEF-Verordnung und Fragen & Antworten der Europäischen Kommission veröffentlicht

Am 29.5.2019 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2019/815 der Europäischen Kommission vom 17. Dezember 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ESEF) im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Die Verordnung regelt, dass das neue Berichtsformats auf Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Januar 2020 anzuwenden ist. Flankierend zur Veröffentlichung im EU-Amtsblatt hat die Kommission ein Q&A-Dokument zur ESEF-Verordnung publiziert.

Darin wird u.a. die Auffassung der Kommission dargelegt, dass die Verordnung bei der Fällung des Prüfungsurteils im Rahmen der Abschlussprüfung als gesetzliche Vorschrift im Sinne von Art. 28 Abs. 2 (c)(ii) der Bilanzrichtlinie aufzufassen sei. Ferner weist die Kommission darauf hin, dass sie das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) einbindet, um zu erörtern, wie diese Prüfung in der Praxis umgesetzt werden kann.