27. Januar 2023

ESMA veröffentlicht Stellungnahme zu Set 1 der ESRS-Entwürfe

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat eine Stellungnahme zum ersten Entwurf der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS Set 1: sektorübergreifende ESRS) veröffentlicht.

Diese Stellungnahme ist wesentlicher Teil des Due Process der Europäischen Kommission: Art. 49 Abs. 3b der Bilanz-RL (i.d.F. CSRD) legt fest, dass die ESMA zu jeder formalen EFRAG-Empfehlung (d.h. zu jedem Set von ESRS) binnen zwei Monaten eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission abgibt.

Im Ergebnis urteilt die ESMA, dass das ESRS-Set 1 im Großen und Ganzen das Ziel erfüllt, den Anlegerschutz zu fördern und die Finanzstabilität nicht zu untergraben. Die Stellungnahme enthält zudem eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Standards. Unter anderem werden die Berichtsanforderungen des ESRS E1 zur Ermittlung der Treibhausgas-Emissionen und die von der Wesentlichkeitsbeurteilung unabhängigen Berichtspflichten des ESRS S1 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (S1-1 bis S1-9) thematisiert.

Das DRSC hat zum EFRAG-Entwurf des Set 1 bereits gegenüber dem BMJ Stellung bezogen und bereitet derzeit eine weitere Stellungnahme an die Europäische Kommission vor.