23. November 2022

EFRAG übergibt ESRS-Entwürfe an Europäische Kommission

Am 22. November 2022 hat die EFRAG die Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Technical Advice an die Europäische Kommission (KOM) übermittelt. Dies geht aus einer Mitteilung der EFRAG vom 23. November 2022 hervor.

Das Paket enthält neben den ESRS-Entwürfen eine Reihe weiterer Dokumente, u.a. die Kosten-Nutzen-Analyse und deren Einschätzung durch den Sustainability Reporting Board der EFRAG (SRB), eine Erläuterung des Due Process inkl. der wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den ESRS-Konsultationsentwürfen vom April sowie verschiedene Anhänge. In Anhang 5 werden die Anforderungen der ESRS-Entwürfe den Entwürfen für IFRS Sustainability Disclosure Standards des ISSB gegenübergestellt.

Im zugehörigen Anschreiben an die KOM hob die amtierende Vorsitzende des SRB, Prof. Dr. Kerstin Lopatta, die wesentlichen Verbesserungen hervor, die im Zuge der Beratungen der EFRAG-Gremien nach Abschluss der öffentlichen Konsultation vorgenommen wurden:

  • Höhere Kompatibilität mit internationalen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung inkl. der IFRS Sustainability Disclosure Standards
  • Größere Bedeutung der Wesentlichkeitsbestimmung durch Unternehmen
  • Reduktion der Berichtspflichten und somit des Erfüllungsaufwands der Unternehmen

DRSC-Präsident Georg Lanfermann kommentierte die Übermittlung der ESRS-Entwürfe an die KOM wie folgt: „Das Engagement des DRSC hat entscheidend dazu beigetragen, die ESRS-Entwürfe – wie vom DRSC seit einem Jahr gefordert – praxisnäher und international kompatibler zu machen. Von April bis November 2022 stellte das DRSC mit Frau Prof. Lopatta die Interimsvorsitzende des Sustainability Reporting Boards. Frau Prof. Lopatta hatte hierbei Gelegenheit, die Überarbeitung der ESRS-Konsultationsentwürfe vom April 2022 entscheidend mitzuprägen. Dazu zählt die bedeutende Reduktion der Berichtspflichten sowie die nunmehr deutlich wahrnehmbare Verschränkung mit internationalen Berichtsstandards. Hier haben wir Frau Prof. Lopatta durchgehend mit aller Kraft unterstützt.

Die KOM wird im Anschluss die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten zu den ESRS-Entwürfen konsultieren, bevor diese im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte verabschiedet werden sollen.