23. November 2021

EU-Übernahme von IFRS 17

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 23. November 2021 die Verordnung (EG) Nr. 2021/2036 vom 19. November 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung wird IFRS 17 Versicherungsverträge (inkl. einiger Folgeanpassungen an anderen IFRSs) – verabschiedet vom IASB im Mai 2017 – sowie die nachträglichen Änderungen an IFRS 17 – verabschiedet vom IASB im Juni 2020 – in EU-Recht übernommen.

Jedoch unterliegt die IFRS 17-Indossierung einer Besonderheit: Die IFRS 17-Vorschrift zur Bildung von Jahreskohorten (IFRS 17.22) unterliegt gemäß Artikel 2 dieser IAS-Verordnung EG/2021/2036 einer optionalen Ausnahmeregelung: Die Kommission räumt – abweichend von der IASB-Fassung von IFRS 17 – den Anwendern in der EU ein Wahlrecht ein, ob die Vorschrift in IFRS 17.22 für bestimmte Verträge angewendet wird oder nicht. Die Begründung dafür ist in den Erwägungsgründen 8 ff. dieser Verordnung dargestellt. Der im Anhang zur Verordnung abgedruckte Text von IFRS 17 selbst ist identisch mit der IASB-Fassung.

EFRAG veröffentlichte gleichzeitig seinen aktuellen Bericht zum Status des Übernahmeprozesses, der die EU-Übernahme von IFRS 17 abbildet.