4. Oktober 2024

EUDR: Aufschub der Erstanwendung und Veröffentlichung von Leitlinien

Am 02. Oktober 2024 gab die EU-Kommission bekannt, die Erstanwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU-Verordnung 2023/1115) um 12 Monate verschieben zu wollen. Die erstmalige Anwendung für große und mittlere Unternehmen (inkl. Händler) wäre damit für den 30. Dezember 2025 vorgesehen. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen würde sich auf den 30. Juni 2026 verschieben. Die Verschiebung gilt vorbehaltlich der Zustimmung des EU-Parlaments sowie des Rates. Eine inhaltliche Änderung der Verordnung ist durch die Kommission nicht vorgesehen.

Ebenfalls am 02. Oktober 2024 veröffentlichte die EU-Kommission Leitlinien zur Anwendung der EUDR. Die Leitlinien definieren zentrale Begriffe der Verordnung und enthalten Beispiele, die eine Umsetzung der Richtlinie auf Anwenderseite vereinfachen sollen.  Gleiches gilt für ein kommissionseitiges Update der FAQ, welches gemeinsam mit den Leitlinien veröffentlicht wurde. Offen ist weiterhin die Klassifizierung der Länder in Risikoklassen.

Das DRSC begleitet die Einführung der EUDR durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper. Die derzeitige Version ist vom 04. Oktober 2024.