25. Oktober 2024

EUDR: Beginn der Länder- und Verbändeanhörungen

Am 24. Oktober 2024 kündigte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung den Beginn der Länder- und Verbändeanhörungen für ein Gesetz zur nationalen Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU-Verordnung 2023/1115) an. Die EUDR gilt als Verordnung unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, wobei im Rahmen eines Durchführungsgesetzes unter anderem die Anpassung an nationale Gegebenheiten erfolgt. Dies betrifft für die EUDR insbesondere die Benennung der zuständigen Behörde zur Erfüllung der in der EUDR festgelegten Pflichten.

Hintergrund:

Am 02. Oktober 2024 gab die EU-Kommission bekannt, die Erstanwendung der EUDR um 12 Monate verschieben zu wollen. Diesem Vorschlag hat der Rat der Europäischen Union am 16. Oktober 2024 zugestimmt. Offen ist weiterhin die ebenfalls notwendige Zustimmung des EU-Parlaments. Am 23. Oktober 2024 beschloss das EU-Parlament, ein Dringlichkeitsverfahren zum späteren Geltungsbeginn der EUDR zu eröffnen. Mit einer Entscheidung wird im November 2024 gerechnet.

Sollte der Vorschlag der EU-Kommission auch im EU-Parlament auf Zustimmung stoßen, verschiebt sich die erstmalige Anwendung für große und mittlere Unternehmen (inkl. Händler) auf den 30. Dezember 2025. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen würde sich auf den 30. Juni 2026 verschieben. Zudem soll die EU-Kommission Zeit bis zum 30. Juni 2025 erhalten, die Einstufung von Ländern bzw. Landesteilen in Risikokategorien vorzunehmen. Mit Beginn der Länder- und Verbändeanhörungen sprach sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erneut dafür aus, Deutschland als Land mit geringem Risiko einzustufen. Die Ausfuhr und das Inverkehrbringen von relevanten Erzeugnissen aus Ländern mit geringem Risiko gehen mit vereinfachten Sorgfaltspflichten einher.

Das DRSC begleitet die Einführung der EUDR durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper. Die derzeitige Version ist vom 04. Oktober 2024.