22. März 2018

Europäische Kommission leitet Konsultation zur Rechnungslegung in Europa ein

Am 21. März 2018 hat die Europäische Kommission mit der Freigabe eines Fragebogens die zweite Phase des Konsultationsverfahren zur Evaluierung der öffentlichen Finanzberichterstattung in Europa (Fitness check on the EU framework for public reporting by companies) eingeleitet. Im Rahmen dieses Konsultationsverfahrens werden die folgenden Themenbereiche behandelt:

  • eine übergeordnete Beurteilung des europäischen Finanzberichtsrahmens (Kohärenz, Mehrwert für Europa),
  • eine Betrachtung des Finanzberichtsrahmens in Bezug auf grenzüberschreitend tätige Unternehmen, KMU und die Relevanz der Berichtsinhalte, ungeachtet der Branchenzugehörigkeit von Unternehmen,
  • eine Beurteilung des europäischen Finanzberichtsrahmens für börsennotierte Unternehmen mit Fokus auf die IAS-Verordnung und die Transparenzrichtlinie,
  • eine Evaluierung des europäischen Finanzberichtsrahmens für regulierte Unternehmen (Bankbilanz- und Versicherungsbilanzrichtlinie),
  • eine Betrachtung des nicht-finanziellen Berichtsrahmens mit den Dimensionen CSR-Richtlinie, integrierte Berichterstattung und länderbezogene Berichterstattung durch Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, sowie
  • eine Betrachtung der Herausforderungen des digitalen Wandels (Auswirkungen einer elektronischen strukturierten Berichterstattung, Datenspeicherungsmechanismen und Kohärenz mit anderen Kommissionsdossiers auf diesem Gebiet).

Die Konsultation läuft bis zum 21. Juli 2018 und kann über diesen Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/info/consultations/finance-2018-companies-public-reporting_en. Auf dieser Seite stellt die Kommission darüber hinaus Hintergrundinformationen zur Evaluierung zur Verfügung. Die Konsultation ist derzeit nur auf Englisch verfügbar, eine deutsche und eine französische Sprachfassung sollen aber folgen.

Das DRSC hatte den vorgeschalteten und zur Diskussion gestellten Fahrplan am 8. März kommentiert (s. unsere frühere Nachricht). Positiv hervorzuheben ist die Verlängerung der ursprünglich nur auf drei Monate angelegten Befragung um einen weiteren Monat. Zur Befragung selbst äußert sich der Präsident des DRSC, Prof. Dr. Andreas Barckow, wie folgt:

„Bereits ein flüchtiger Blick auf den Fragebogen erweckt den Eindruck, dass mit dieser Konsultation ein politisch gewünschtes Ergebnis abgefragt wird. Viele Fragen lassen eine neutrale Grundhaltung vermissen, sie vermitteln vielmehr den Eindruck, dass der Leser zu einer bestimmten Antwort gelenkt werden soll. So sind erläuternde Begründungen häufig nur bei einer der Antwortalternativen möglich oder erforderlich, während sie in den anderen Fällen nicht abgefragt oder zugelassen werden. Ein solches Vorgehen lässt Zweifel an der Neutralität des Fragenden aufkommen und stellt eine sich mir nicht erschließende Beeinflussung des Befragten dar.

Das DRSC wird sich in den kommenden Monaten in seinen beiden Fachausschüssen sowie im Verwaltungsrat ausführlich mit der Konsultation befassen und seine Antworten auf die Befragung erarbeiten. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich alle Unternehmen und Verbände zur Beteiligung an dieser Konsultation ermuntern und zur Zusammenarbeit mit dem DRSC einladen. Es erscheint mir von großer Bedeutung, dass die deutsche Wirtschaft in dieser wichtigen Befragung ihre Stimme erhebt und ein deutlich vernehmbares Signal in Richtung Brüssel sendet.“