19. März 2026

Geltungsdauer des DRSC Anwendungshinweis AH 5 zu DRS 20 verlängert

Der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) des DRSC hat auf seiner Sitzung am 16. März 2026 die Änderung des Anwendungshinweis DRSC-AH 5 zu DRS 20 verabschiedet. Der Änderungsentwurf war am 30. Januar 2026 veröffentlicht worden und konnte bis zum 2. März 2026 kommentiert werden.

Gegenstand der Änderung ist die Verlängerung der Geltungsdauer des Anwendungshinweises AH 5 um ein Jahr. AH 5 adressiert zum einen die Interaktion der in DRS 20 niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS.
Zum anderen klärt AH 5 die Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten.

Der vom GFA nunmehr genehmigte Text der Änderung ist – vorbehaltlich redaktioneller Änderungen – als sogenannter near final draft öffentlich verfügbar.