Home Nachrichten Geltungsdauer des DRSC Anwendungshinweis AH 5 zu DRS 20 verlängert
19. März 2026
Der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) des DRSC hat auf seiner Sitzung am 16. März 2026 die Änderung des Anwendungshinweis DRSC-AH 5 zu DRS 20 verabschiedet. Der Änderungsentwurf war am 30. Januar 2026 veröffentlicht worden und konnte bis zum 2. März 2026 kommentiert werden.
Gegenstand der Änderung ist die Verlängerung der Geltungsdauer des Anwendungshinweises AH 5 um ein Jahr. AH 5 adressiert zum einen die Interaktion der in DRS 20 niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS.
Zum anderen klärt AH 5 die Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten.
Der vom GFA nunmehr genehmigte Text der Änderung ist – vorbehaltlich redaktioneller Änderungen – als sogenannter near final draft öffentlich verfügbar.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen