11. Februar 2021

IASB schlägt kurzfristige Änderung an IFRS 16 zur Verlängerung der Erleichterung für Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie vor

Das IASB hat heute den Vorschlag (ED/2021/2) veröffentlicht, den Anwendungszeitraum der im Mai 2020 veröffentlichten Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse um ein Jahr zu verlängern, um Leasingnehmern die Bilanzierung von Covid-19-bezogenen Mietkonzessionen, wie z. B. Mietstundungen und vorübergehende Mietminderungen, zu erleichtern (weitere Informationen).

Die praktische Erleichterung gilt derzeit für Mietkonzessionen, die nur Mietzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig sind und gewährt dem Leasingnehmer eine Befreiung von der Beurteilung, ob eine auf die Covid-19-Pandemie bezogene Mietkonzession als Leasingmodifikation einzustufen ist. Die Anwendung dieser optionalen Ausnahmeregelung führt zur Bilanzierung dieser Mietkonzessionen, als ob es sich nicht um eine Modifikation des Leasingverhältnisses handelt. Dadurch entfallen für den Bilanzierenden u.a. die Notwendigkeit zur Durchsicht aller Leasing- bzw. Mietverträge, zur rechtlichen Beurteilung einer entsprechenden Mietkonzession vor dem Hintergrund der jeweiligen Vertragsgestaltung und ggf. zur Bestimmung neuer Diskontierungssätze.

Als Reaktion auf Forderungen von Stakeholdern und weil die Covid-19-Pandemie weiterhin anhält, schlägt das IASB nun vor, die Erleichterung auf Mietkonzessionen auszuweiten, die nur Mietzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2022 fällig werden.

Aufgrund der Dringlichkeit des Vorschlags ist dieser mit einer kürzeren Kommentierungsfrist als üblich versehen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet daher bereits am 25. Februar 2021.

Hinweis: Änderungen an der Bilanzierung durch Leasinggeber werden weiterhin nicht beabsichtigt.