28. März 2018

IASB bittet um Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8

Der IASB hat gestern den Standardentwurf ED/2018/1 Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8) mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.

IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler legt die Kriterien für die Auswahl und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fest. Wenn ein Unternehmen eine Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode ändert, ist es derzeit verpflichtet, die neue Methode so anzuwenden, als ob es diese schon immer angewendet hätte – es sei denn, dies ist nicht praktikabel.

Unternehmen können sich aufgrund einer vom IFRS Interpretations Committee veröffentlichten Agendaentscheidung zur Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode entscheiden. Das IASB schlägt vor, dass ein Unternehmen bei der Entscheidung, wie weit es bei der Anwendung einer Bilanzierungsänderung, die sich aus einer solchen Agendaentscheidung ergibt, zurückgehen soll, nicht nur prüft, ob diese praktikabel ist, sondern auch den Mehrwert für die Nutzer und die Kosten der Änderung für das Unternehmen berücksichtigt.

Ziel der vorgeschlagenen Änderungen des IAS 8 ist es, eine einheitlichere Anwendung der IFRS-Standards zu fördern, die Belastung der Unternehmen bei einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden durch eine Agendaentscheidung des IFRS IC zu verringern und damit die Qualität der Finanzberichterstattung insgesamt zu verbessern.

Den Standardentwurf ED/2018/1 finden Sie hier. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 27. Juli 2018.