Home Nachrichten IASB bittet um Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37
13. Dezember 2018
Mit Bitte um Stellungnahme hat der IASB den Standardentwurf ED/2018/2 Drohverlustrückstellungen für belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37) veröffentlicht.
Gegenstand des Entwurfs sind Klarstellungen zum Begriff „Kosten der Vertragserfüllung”, welche bei der Beurteilung belastender Verträge berücksichtigt werden.
IAS 11 enthielt Vorgaben zu den bei der Beurteilung belastender Verträge zu berücksichtigenden Kosten. Der nun anzuwendende IAS 37 verweist auf die „Kosten der Vertragserfüllung”, bestimmt aber nicht näher, ob
einzubeziehen sind.
Damit bestehen unterschiedliche Begriffsauslegungen und es bedarf einer Klarstellung.
Der IASB schlägt vor, sämtliche Kosten, die unmittelbar mit dem Vertrag zusammenhängen, zu berücksichtigen. Die „Kosten der Vertragserfüllung“ umfassen danach sowohl die inkrementellen Kosten der Vertragserfüllung als auch allokierte Gemeinkosten für notwendige Tätigkeiten zur Vertragserfüllung.
Der Board vertritt die Auffassung, dass die Berücksichtig sämtlicher Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, eine wirklichkeitsgetreuere Abbildung der „Kosten der Vertragserfüllung“ darstellt.
Den Standardentwurf ED/2018/2 finden Sie hier. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 15. April 2019.