19. März 2020

IASB-Diskussionspapier Business Combinations—Disclosures, Goodwill and Impairment

Der IASB hat heute das Diskussionspapier DP/2020/1 Business Combinations—Disclosures, Goodwill and Impairment veröffentlicht (weitere Informationen).

Darin stellt der IASB u.a. Folgendes zur Diskussion:

  • Verzicht auf die zwingend jährliche Durchführung des Impairmenttests
  • Durchführung des Impairmenttests nur, wenn Indikatoren für die potentielle Wertminderung eines Goodwills vorliegen (indicator-only approach)
  • Erlaubnis der Berücksichtigung von Cash Flows aus erwarteten Restrukturierungen und der Nutzung von Nach-Steuer-Werten bzw. Diskontierungssätzen bei der Berechnung des value in use
  • Disclosures, anhand derer die Beweggründe des Managements für eine Akquisition beurteilt werden können
  • Angabe von Kenngrößen, durch die nachvollzogen werden kann, ob die Performance der Akquisition die ursprüngliche Erwartungshaltung des Managements erfüllt

Darüber hinaus werden auch die Vor- und Nachteile einer Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung (Amortisation) des Goodwills dargestellt, dabei wird erfragt, ob neue Argumente oder neue Erkenntnisse bezüglich der bestmöglichen Folgebewertung des Goodwills vorliegen.

Die zur Diskussion gestellten Themen resultieren aus dem Feedback, welches der IASB im Rahmen des Post-Implementation Reviews zu IFRS 3 erhalten hatte.

Stellungnahmen sind möglich bis zum 15. September 2020.