Im Nachgang an die Überarbeitung des Rahmenkonzepts hat der IASB am 30. Mai 2019 einen Entwurf mit Änderungsvorschlägen für IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse zur Konsultation veröffentlicht (IASB ED/2019/3 Reference to the Conceptual Framework – Proposed amendments to IFRS 3).
Die Änderungsvorschläge umfassen:
- Eine Aktualisierung der Querverweise in IFRS 3 auf das überarbeitete Rahmenkonzept.
- Die Einführung einer Ausnahmeregelung bei den Ansatzvorgaben in IFRS 3. Für separate erfasste Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten im Anwendungsbereich von IAS 37 und IFRIC 21 sind vom Erwerber für die Identifizierung einer Verpflichtung die Vorgaben von IAS 37 und IFRIC 21 anzuwenden.
- Die Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots im Standardtext für die Erfassung von Eventualforderungen von IFRS 3.
Stellungnahmen zu den Änderungsvorschlägen können bis zum 27. September 2019 an den IASB kommuniziert werden. (weitere Informationen)