Home Nachrichten IASB schlägt kurzfristige Änderung an IFRS 16 Leases zur Bilanzierung von Mietkonzessionen beim Leasingnehmer im Kontext der Coronavirus-Pandemie vor
24. April 2020
Der IASB hat am 24. April 2020 den Entwurf eines Änderungsstandards ED2020/2 Covid-19-Related Rent Concessions veröffentlicht (weitere Informationen)
Vor dem Hintergrund von aktuell in vielen Ländern beobachtbaren Mietkonzessionen (Stundungen, Verzichte etc.), soll IFRS 16 geändert werden, um den Leasingnehmern eine auf das Jahr 2020 limitierte Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession als Leasingmodifikation einzustufen ist. Die Anwendung dieser optionalen Ausnahmeregelung führt zur Bilanzierung dieser Mietkonzessionen, als ob es sich nicht um eine Modifikation des Leases handelt. Dadurch entfallen für den Bilanzierenden u.a. die Notwendigkeit zur Durchsicht aller Leasing- bzw. Mietverträge, zur rechtlichen Beurteilung einer entsprechenden Mietkonzession vor dem Hintergrund der jeweiligen Vertragsgestaltung und ggf. zur Bestimmung neuer Diskontierungssätze.
Die Ausnahmeregelung soll bereits zum 1. Juni 2020 in Kraft treten und rückwirkend anwendbar sein.
Um den Standardsetzungsprozess zeitnah (möglichst bis Ende Mai) abschließen zu können, ist der Entwurf mit einer nur 14-tägigen Kommentierungsfrist versehen. Anmerkungen werden somit bis zum 8. Mai 2020 erbeten.
Hinweis: Änderungen an der Bilanzierung durch Leasinggeber werden nicht beabsichtigt.