22. Oktober 2018

IASB veröffentlicht Änderung von IFRS 3

Der IASB hat heute eine Änderung von IFRS 3 hinsichtlich der Definition von Geschäftsbetrieb veröffentlicht. Konkret werden die Tz. B5 ff. geändert und ergänzt. Damit stellt der IASB die drei Elemente eins Geschäftsbetriebs klar. Hintergrund waren in der Vergangenheit verstärkt auftretende Anwendungsfragen in Bezug auf das (Nicht-)Vorliegen eines Geschäftsbetrieb im Erwerbsfall.

Diese Änderungen sind für Geschäftsjahre ab 1.1.2020 anzuwenden, und zwar für Erwerbe, die ab dem 1.1.2020 erfolgen.

Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich.  (weitere Informationen)