13. September 2016

IASB veröffentlicht Anpassungen an IFRS 4

Der IASB hat am 12. September 2016 Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge (Anpassungen an IFRS 4) herausgegeben. Mit den Anpassungen werden die Bedenken adressiert, die aus der Implementierung von IFRS 9 Finanzinstrumente (Erstanwendung 01.01.2018) vor der Umsetzung des künftigen Standards für Versicherungsverträge, dessen finale Veröffentlichung innerhalb der nächsten sechs Monate als IFRS 17 erwartet wird (Erstanwendung nicht vor 2021), resultieren.

Die Änderungen beinhalten zwei optionale Ansätze:

  • Überlagerungsansatz (overlay approach): Unternehmen, die Versicherungsverträge ausgeben, können die Volatilität, die aus der Anwendung von IFRS 9 vor Anwendung des neuen Versicherungsstandards resultiert, im OCI statt in der GuV erfassen.
  • Verschiebungsansatz (temporary exemption from applying IFRS 9): Unternehmen, deren Aktivitäten vorherrschend mit Versicherungen verknüpft sind, können die Anwendung von IFRS 9 bis 2021 aufschieben und weiterhin IAS 39 anwenden.

Mit den Änderungen an IFRS 4 werden die bereits bestehenden Optionen im Standard zur Adressierung  temporärer Volatilitäten ergänzt.

Der Standard ist kostenpflichtig und nur beim IASB erhältlich. (IASB Pressemitteilung, Zusammenfassung und weitere Hintergrundinformationen finden Sie unter dem Link)