28. Januar 2021

IASB veröffentlicht Standardentwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

Der IASB hat heute den Standardentwurf 2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden veröffentlicht, der Unternehmen, die einer Preisregulierung unterliegen, dazu verpflichten sollte, Investoren bessere Informationen über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu geben (weitere Informationen).

Die Preisregulierung bestimmt den Betrag, den ein Unternehmen seinen Kunden für gelieferte Güter oder Dienstleistungen in Rechnung stellen darf, und den Zeitraum, in dem es diesen Betrag an den Kunden berechnen darf. In einigen Fällen unterscheidet sich die Periode, in der ein Unternehmen Güter liefert oder Dienstleistungen erbringt, von der Periode, in der es den Kunden diese Güter oder Dienstleistungen in Rechnung stellen darf – und damit von der Periode der Umsatzrealisierung in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Wenn diese zeitlichen Unterschiede auftreten, geben die Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz kein vollständiges Bild des Betrags wieder, den das Unternehmen aufgrund der Preisregulierung für die gelieferten Güter oder erbrachten Dienstleistungen in Rechnung stellen darf. Derzeit gibt es in den IFRS keine spezifischen Regelungen für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen. Die Unternehmen wenden somit unterschiedliche Bilanzierungsmodelle an.

Der vorgeschlagene Standard würde die Unternehmen, die der Preisregulierung unterliegen, verpflichten, regulatorische Vermögenswerte und Schulden in ihrer Bilanz und entsprechende regulatorische Erträge und Aufwendungen in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen.

Die Bewertung regulatorischer Vermögenswerte und Schulden würde zu historischen Anschaffungskosten erfolgen, angepasst an die aktualisierten Schätzungen der künftigen Cashflows, die aus diesen Vermögenswerten und Schulden resultieren werden.

Der neue Standard würde IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten ersetzen.

Der Entwurf kann bis 30. Juni 2021 kommentiert werden.