29. Oktober 2015

IASB veröffentlicht einen Entwurf zur Anwendung von Wesentlichkeit bei der Abschlusserstellung

Der IASB veröffentlicht im Rahmen seiner Angabeninitiative den Entwurf ED/2015/8 eines IFRS Practice Statements zur Anwendung von Wesentlichkeit bei der Abschlusserstellung. Das IFRS Practice Statement ist kein Standard und soll in erster Linie dem IFRS-Abschlussersteller bei der Auslegung des Grundsatzes der Wesentlichkeit assistieren. Hierfür gibt das IFRS Practice Statement Leitlinien bzgl.:
–    der Merkmale von Wesentlichkeit
–    der Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit bei der Angabe und der Darstellung von Informationen im IFRS-Abschluss
–    der Beurteilung, ob das Weglassen von Informationen oder Fehnews_langaben im Abschluss wesentlich sind.

Stellungnahmen zu dem Papier werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 26. Februar 2016 auf der  Internetseite des IASB www.ifrs.org (hier: ‘Comment on a Proposal‘) einzureichen.  (IASB Pressemitteilung)

Der IASB hat darüber hinaus eine kurze Zusammenfassung des Dokuments (Snapshot) in englischer Sprache erstellt.