19. November 2021

IASB veröffentlicht Entwurf von Änderungen an IAS 1 (Langfristige Schulden mit Covenants)

Der IASB hat am 19. November 2021 den Entwurf ED/2021/9 Non-current Liabilities with Covenants (Proposed amendments to IAS 1) veröffentlicht.

Mit den Änderungsvorschlägen soll die Klassifizierung von Schulden klargestellt werden, für die bestimmte Kreditbedingungen (Covenants) vereinbart sind, die jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden. Damit ist bspw. die Klassifizierung von Schulden im Falle von Covenants angesprochen, die erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt (z.B. zu einem künftigen Quartalsstichtag) zu erfüllen sind.

Im Entwurf schlägt der IASB vor, dass, wenn das Recht, die Erfüllung einer Schuld um mindestens 12 Monate zu verschieben, davon abhängt, dass das Unternehmen nach dem Berichtszeitraum Bedingungen zu erfüllen hat, diese Bedingungen keinen Einfluss darauf haben, ob das Recht auf Verschiebung der Erfüllung am Ende des Berichtszeitraums bestand. Darüber hinaus schlägt der IASB zusätzliche Angaben sowie gesonderte Ausweisvorschriften für langfristige Schulden mit Covenants vor.

Der Entwurf soll die vom IASB im Januar 2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- bzw. langfristig ergänzen. Dementsprechend schlägt der IASB vor, den Erstanwendungszeitpunkt der im Januar 2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 zu verschieben.

Stellungnahmen zum Entwurf werden vom IASB bis zum 21. März 2022 erbeten.

Hintergrund:

  • Im Januar 2020 veröffentlichte der IASB Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Diese Änderungen stellten klar, wie Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig zu klassifizieren sind (Änderungen 2020).
  • Als Reaktion auf die Rückmeldungen und Anfragen einiger Stakeholder veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee im Dezember 2020 eine vorläufige Agendaentscheidung, wie ein Unternehmen die Änderungen an IAS 1 auf bestimmte Sachverhalte anwendet. Die Rückmeldungen auf diese vorläufige Agendaentscheidung ergaben neue Erkenntnisse, die der IASB bei der Entwicklung der Änderungen 2020 nicht berücksichtigt hatte.
  • Als Reaktion auf diese neuen Erkenntnisse schlägt der IASB nunmehr vor, IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden (als kurzfristig oder langfristig) sowie damit verbundene Ausweis- und Angabevorschriften zu ändern. Die vorgeschlagene Änderung bezieht sich auf Schulden, bei denen das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung um mindestens 12 Monate zu verschieben, davon abhängt, dass das Unternehmen nach dem Berichtszeitraum bestimmte Bedingungen (Covenants) zu erfüllen hat.