20. Juni 2017

IASB veröffentlicht Entwurf einer Änderung von IAS 16

Der IASB hat heute den Änderungsentwurf ED/2017/4 Property, Plant and Equipment – Proceeds before Intended Use veröffentlicht. Darin wird eine Änderung von IAS 16 Sachanlagen vorgeschlagen. Der zufolge dürfen eventuelle Verkaufserlöse während der Entstehung oder Errichtung einer Sachanlage – entgegen der bisherigen Regelung – künftig nicht mehr mit den Herstellungskosten (insb. mit den Testkosten) verrechnet werden.

Hintergrund ist eine Unklarheit in IAS 16.17(e) dahingehend, ob Verkaufserlöse auch dann verrechnungsfähig sind, wenn sie (a) aus anderen als Testaktivitäten resultieren oder (b) den Betrag der Testkosten übersteigen.

Die Änderung ist retrospektiv anzuwenden. Der Erstanwendungszeitpunkt hierfür wurde noch offengelassen.

Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden bis zum 19 Oktober 2017 in elektronischer Form erbeten. (Weitere Informationen auf der IASB-Projektseite)