13. September 2017

IASB veröffentlicht Entwurf einer Änderung von IAS 8

Der IASB hat am 12. September 2017 den Entwurf ED/2017/5 Accounting Policies and Accounting Estimates (Proposed amendments to IAS 8) veröffentlicht.

Die Änderungsvorschläge für IAS 8 sollen dazu dienen, eine bessere Unterscheidung von Änderungen in Rechnungslegungsmethoden in Abgrenzung zu Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen vorzunehmen. Diese Unterscheidung hat unter anderem die Relevanz, ob eine entsprechende Änderung auch rückwirkend auf die früheste dargestellte Periode im IFRS-Abschluss anzuwenden ist. Änderungen bei rechnungslegungsbezogenen Schätzungen erfordern grundsätzlich keine rückwirkende Änderung.

Der IFRS-Fachaussschuss des DRSC wird die Änderungsvorschläge für IAS 8 im IASB-Entwurf in seiner 62. Sitzung am 19. Oktober 2017 besprechen.

Stellungnahmen zum Entwurf werden vom IASB bis zum 15. Januar 2018 erbeten.