29. März 2018

IASB veröffentlicht überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts

Der IASB hat am 29. März 2018 eine neu überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts sowie entsprechendes Begleitmaterial veröffentlicht.

Das überarbeitete Rahmenkonzept soll in erster Linie dem IASB als einheitliche konzeptionelle Basis für die Entwicklung von Standards und Interpretationen dienen. Gleichzeitig soll es auch dem Abschlussersteller behilflich sein, Bilanzierungsmethoden für Transaktionen zu entwickeln, sofern keine entsprechenden Vorgaben in Standards und Interpretationen des IFRS-Regelwerks bestehen.

Die Überarbeitung des Rahmenkonzepts erstreckte sich insbesondere auf ein neues Kapitel zur Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Leitlinien für die Abbildung der Ertragslage, überarbeitete Definitionen für Vermögenswert und Schuld sowie Klarstellungen zur Bedeutung der Rechenschaftsfunktion und dem Vorsichtprinzip im Kontext der Zwecksetzung der IFRS-Rechnungslegung.

Da einzelne Standards und Interpretationen im IFRS-Regelwerk durch Querverweis direkt auf die Leitlinien im Rahmenkonzept verweisen, hat der IASB gleichzeitig die Aktualisierung dieser Querverweise in diesen Standards auf die neu überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts veröffentlicht. Zu beachten ist, dass nicht alle Querverweise aktualisiert wurden und somit weiterhin auf Vorversionen des jetzt verabschiedeten Rahmenkonzepts. Dies wird vom IASB unter anderem damit begründet, dass es nicht die Intention war, mit der Überarbeitung des Rahmenkonzepts signifikante Änderungen an bestehenden Standards mit Querverweisen auf das Rahmenkonzept einzuführen. Somit bestehen im IFRS-Regelwerk fortan Querverweise auf unterschiedliche Fassungen des Rahmenkonzepts.

Die aktualisierten Querverweise auf das neu überarbeitete Rahmenkonzept in den entsprechenden Standards und Interpretationen sind – vorbehaltlich der EU-Indossierung – ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern alle aktualisierten Querverweise gleichzeitig angewendet werden.