27. März 2026

Mehr Effizienz in der Finanzberichterstattung: Aufruf zum Arbeitskreis „IFRS im Einzelabschluss“

Das DRSC ruft zu Interessensbekundungen für die Teilnahme an einem regelmäßigen Fachaustausch im Rahmen eines Arbeitskreises „IFRS im Einzelabschluss“ auf. Weitere Details zum Konzept finden sich in dem ausführlichen Aufruf.

Rückmeldungen von Interessenten werden bis zum 24. April 2026 per E-Mail an ifrs@evaluation.drsc.de erbeten.

Der Arbeitskreis schließt an die DRSC-Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland an, welche mit der dritten Phase im November 2025 vorläufig zum Abschluss gekommen ist. Die Ergebnisse zeigen, dass ein bedingtes Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss einen Baustein zur Entlastung deutscher Unternehmen darstellen kann.

Aus der Studie wurde ebenfalls deutlich, dass die optionale Nutzung der IFRS für die Bilanzierung eng mit den weiteren Funktionen der Rechnungslegung verknüpft ist. Die Projektarbeit des DRSC soll deshalb in einen regelmäßig stattfindenden Fachaustausch in Form eines Arbeitskreises überführt werden. Ziel des Arbeitskreises ist die Erstellung einer Machbarkeitsanalyse zur Nutzung der IFRS für bestimmte Rechnungslegungsfunktionen. Der Fokus wird zunächst auf der Ertragssteuerbemessung und der Ausschüttungsfunktion liegen. Dabei soll das Kosten-/Nutzen-Verhältnis als wesentlicher Maßstab dienen.

Der Arbeitskreis soll in vorrangig virtuellen Sitzungen tagen und alle 1-2 Monate zusammenkommen. Die Dauer ist zunächst auf 6 Monate angesetzt, kann bei Bedarf aber verlängert werden.

Zur Teilnahme sind insbesondere Unternehmervertreter mit einem Hintergrund in Rechnungslegung und/oder Steuern, Recht, Regulatorik sowie Compliance aufgerufen, die eine freiwillige, befreiende Nutzung der IFRS im Einzelabschluss unter zweckmäßigen (im Rahmen des Fachaustausch zu erarbeitenden) Rahmenbedingungen in Erwägung ziehen.

Weitere angesprochene Stakeholder-Gruppen sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Hochschullehrende sowie Vertreter von Spitzenverbänden mit einer Profilierung analog der o.g. Anwenderpraxis. Einzelne Referate des BMJV und des BMF werden nach Bedarf über die laufenden Arbeitsergebnisse informiert werden.

Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC, kommentierte: „Die Einrichtung des Arbeitskreises „IFRS im Einzelabschluss“ ist ein wichtiges Angebot für die Anwenderpraxis, Ideen zu entwickeln und Vorschläge mitzugestalten, um die Effizienz in der Finanzberichterstattung zu steigern. Ich freue mich, wenn wir durch diese Initiative einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion leisten können. Wenngleich das DRSC die Organisation des Fachaustausches hiermit initiiert, soll dieser als gleichberechtigter Austausch aller teilnehmenden Stakeholder verstanden werden. Vorschläge und Arbeitsergebnisse können und sollen deshalb auch von allen Teilnehmern vorbereitet bzw. eingebracht werden. Damit kann gleichzeitig auch die Breite der Akzeptanz in der Anwenderpraxis besser evaluiert werden. Wir freuen uns auf diesen fachlichen Austausch, mit der Zielsetzung, bei positiver Resonanz bis Ende des Jahres Ergebnisse des Arbeitskreises vorlegen zu können.“

Hintergrund:

Von 2023 bis 2025 hat das DRSC die Nutzung der IFRS in Deutschland im Rahmen einer dreiphasigen Studie evaluiert. Dabei wurde auch die Zweckmäßigkeit für den Einzelabschluss thematisiert. Die Studie wurde mit Veröffentlichung des Fallstudienberichts am 30. September 2025 als dritte Phase vorerst abgeschlossen. Ein Thesenpapier zur Gesamtstudie des DRSC wurde am 5. November 2025 veröffentlicht. Im Rahmen eines Roundtables mit Vertretern aus den Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV und der Finanzen – BMF sowie Spitzenverbänden und Unternehmen der Fallstudie wurden die 10 Thesen erörtert und es wurde deutlich, dass im weiteren Verlauf die Machbarkeitsanalyse im Vordergrund steht. Insbesondere ist aus fachlicher Sicht zu klären, inwieweit die IFRS als Bemessungsgrundlage für andere Rechnungslegungsfunktionen geeignet sind.

Das BMJV hat am 18. Dezember 2025 und 27. Januar 2026 im Zuge von Workshops darüber hinaus verschiedene Spitzenverbände und das DRSC aufgerufen, Möglichkeiten zur Entbürokratisierung der Finanzberichterstattung im nationalen und europäischen Recht zu eruieren. Die zielgerichtete Einräumung von Wahlrechten aus der IAS-AnwendungsVO kann einen Beitrag in diese Richtung liefern.

Die weitere Projektarbeit des DRSC soll in einen regelmäßig stattfindenden Fachaustausch in Form eines Arbeitskreises überführt werden. Zu diesem Zweck wurde das verlinkte Konzept entwickelt. Für die Machbarkeitsanalyse zur Nutzung der IFRS für andere Rechnungslegungsfunktionen soll das Kosten-/Nutzen-Verhältnis als wesentlicher Maßstab dienen. Der Fokus liegt zunächst auf Ertragssteuerbemessung und Ausschüttungsfunktion.

Für Rückfragen steht das Projektteam des DRSC (Ilka Canitz canitz@drsc.de, Rico Chaskel chaskel@drsc.de und Peter Zimniok zimniok@drsc.de) sehr gerne zur Verfügung.