13. Mai 2026

Mehr Effizienz in der Finanzberichterstattung: Aufruf zum Round Table zur Überarbeitung der DRS

Das DRSC lädt zum Round Table „Überarbeitungsbedarf der Deutschen Rechnungslegungs Standards“ am 26. Juni 2026 von 13:00 bis 16:00 Uhr in Berlin ein.

Das BMJV hat im Dezember 2025 und Januar 2026 im Zuge von Workshops verschiedene Spitzenverbände und das DRSC aufgerufen, Möglichkeiten zur Entbürokratisierung der Finanzberichterstattung im nationalen und europäischen Recht zu eruieren. Vereinfachungen bzw. Klarstellungen der bestehenden DRS können einen Beitrag in diese Richtung leisten.

Zur Vorbereitung späterer formeller Konsultationen durch das Rechnungslegungsgremium des DRSC soll in dem Round Table als erster Schritt die Notwendigkeit von zweckmäßigen Anpassungen an den bestehenden DRS ermittelt sowie ggf. konkrete Verbesserungsvorschläge erörtert werden.

Sofern Sie entsprechenden Änderungsbedarf identifiziert haben, freuen wir uns auf den Austausch mit Ihnen und bitten Sie um die Anmeldung zum Round Table bis zum 29. Mai 2026 per E-Mail an bultmann@drsc.de.

Ferner bitten wir Sie vorab zum Round Table um die Übermittlung des von Ihnen identifizierten Änderungsbedarfs sowie ggf. der Änderungsvorschläge zur Überarbeitung der DRS bis zum 19. Juni 2026 an die oben angegebene E-Mail-Adresse.

Hinweis:

Gerne können Themen auch ohne Teilnahme am Round Table eingereicht werden. Umgekehrt setzt die Teilnahme am Round Table jedoch die vorherige Einreichung mindestens eines Themas voraus.

Weiterführende Details können Sie dem beigefügten Konzept zum Round Table entnehmen. Der genaue Ort der Veranstaltung wird nach Abschluss der Anmeldungsphase bekanntgegeben.

Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC, kommentierte:
„Die vom DRSC erarbeiteten Deutschen Rechnungslegungs Standards werden seit vielen Jahren von der Unternehmenspraxis als Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung gemäß § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB genutzt. Dabei wurden umfangreiche Anwendungserfahrungen zu den DRS gesammelt. Die Verwendung von klaren Regelungen und eindeutiger Sprache in Rechnungslegungsstandard ist uns ein besonderes Anliegen. Die zielgerichtete Durchsicht und praxisorientierte Überarbeitung der bestehenden DRS soll einen Beitrag in diese Richtung liefern.“

Für Rückfragen stehen Olga Bultmann (bultmann@drsc.de) und Peter Zimniok (zimniok@drsc.de) zur Verfügung.