30. März 2022

Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen veröffentlicht Bericht für neue technische Bewertungskriterien für alle Umweltziele der EU-Umwelttaxonomie

Am 30. März 2022 veröffentlichte die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen einen Bericht inkl. Anhang mit Vorschlägen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten und Vorschlägen für neue technische Bewertungskriterien für alle Umweltziele der EU-Umwelttaxonomie. Im August 2021 war bereits ein vorläufiger Bericht inkl. Anhang zur Konsultation veröffentlicht worden. Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen berät die Europäische Kommission bei der (Weiter-)Entwicklung der EU-Umwelttaxonomie.

Ziel des Berichts ist es, die bestehende EU-Umwelttaxonomie zu vervollständigen, da zum einen bisher bspw. keine Wirtschaftstätigkeiten im Agrarsektor in der EU-Umwelttaxonomie erfasst werden. Zum anderen wurden technische Bewertungskriterien bisher nur für die beiden klimabezogenen Umweltziele bestimmt. Deshalb enthält der Bericht primär technische Bewertungskriterien für die vier nicht-klimabezogenen Umweltziele. Zudem werden Vorschläge für die weitere Arbeit an der EU-Umwelttaxonomie gemacht, insb. im Hinblick auf die Überprüfung der Kriterien für erhebliche Beeinträchtigungen der Umweltziele (DNSH-Kriterien).

Ein weiterer Bericht der Plattform mit Vorschlägen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten und für neue technische Bewertungskriterien wird voraussichtlich im Mai 2022 veröffentlicht. Beide Berichte der Plattform legen die Grundlage für die Europäische Kommission einen neuen delegierten Rechtsakt zu verabschieden (Artikel 23 Verordnung (EU) 2020/852). Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung dieses delegierten Rechtsaktes steht noch nicht fest.

Zusätzlich zum Bericht wurde am 28. März 2022 ein Webinar durchgeführt, welches auf der Internetseite der Plattform einsehbar ist.

Das DRSC wird Entwicklungen zur EU-Umwelttaxonomie weiterverfolgen. Zudem werden die Anwenderforen zur EU-Umwelttaxonomie und die Eingaben an die Europäische Kommission