22. Mai 2020
DRSC nimmt Stellung zu IASB ED/2020/3 zur Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes der Änderungen an IAS 1
In seiner Stellungnahme unterstützt das DRSC den Vorschlag des IASB den Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig um ein Jahr, d.h. auf Geschäftsjahre beginnend ab dem 01. Januar 2023, zu verschieben. mehr lesen