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DRSC unterstützt branchenbezogene ESRS-Wesentlichkeitsanalysen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) geänderte Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) verpflichtet zukünftig rund 14.600 deutsche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Grundlegendes Merkmal dieser Berichterstattung ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, wonach nur solche Angaben berichtet werden, die mit wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken oder Chancen verbunden sind. mehr lesen

Deutschsprachige Fassung des ESRS Set 1 berichtigt

Am 9. August 2024 wurden Berichtigungen zur deutschen Sprachfassung des Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die ESRS konkretisieren die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. mehr lesen

DRSC-Briefing Paper zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 8. August 2024 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Briefing Paper gibt einen Kurzüberblick über die Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der CSRD und des Regierungsentwurfes zur CSRD-Umsetzung. Zudem soll ein Verständnis zum Prozess der Entwicklung der XBRL-Taxonomien, der damit verbundenen Prozessschritte und der an der Entwicklung beteiligten Akteure geschaffen werden. mehr lesen

CSRD: Entwurf von Klarstellungen der Europäischen Kommission veröffentlicht

Am 7. August 2024 wurde der Entwurf einer Bekanntmachung der Europäischen Kommission veröffentlicht, welcher Klarstellungen zur den Anforderungen der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088) und der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) enthält. Mit den Klarstellungen will die Europäische Kommission die Rechtssicherheit in Bezug zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen. Die Klarstellungen können sich bis zur Veröffentlichung der finalen Bekanntmachung noch ändern. mehr lesen

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