Home Nachrichten RefE CSRD-UmsG: Ergänzung zur DRSC-Stellungnahme
30. April 2024
Das DRSC hat am 30. April 2024 eine Ergänzung zu seiner Stellungnahme vom 19. April 2024 bzgl. des Referentenentwurfs (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) übermittelt.
In der Ergänzung weist das DRSC auf zusätzliche Themen hin, die sowohl im Hinblick auf die im RefE angestrebte „Eins-zu-eins“-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) als auch im Kontext der aktuellen Bestrebungen zur Verringerung der Bürokratielast deutscher Unternehmen von hoher Bedeutung sind. Konkret werden dabei die folgenden Regelungen bzw. Inhalte des RefE adressiert:
Hintergrund:
Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) und muss bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das BMJ veröffentlichte den RefE am 22. März 2024. Stellungnahmen können im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung bis zum 19. April 2024 an das BMJ übermittelt werden. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 15.000 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD bzw. der ESRS verpflichtet.
Am 25. März 2024 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zum RefE. Das Briefing Paper gibt einen Kurzüberblick über die neuen Vorschriften zur CSRD-Umsetzung.