Home Nachrichten Referentenentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
14. März 2016
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 11. März 2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht.
Mit dem Gesetzesvorhaben sollen die EU-Vorgaben betreffend die sogenannte CSR-Berichterstattung in deutsches Recht transformiert werden. Die CSR-Berichterstattung umfasst gemäß der sog. CSR-Richtlinie eine nichtfinanzielle Erklärung sowie Angaben zum Diversitätskonzept der Unternehmen.