14. März 2016

Referentenentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 11. März 2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht.

Mit dem Gesetzesvorhaben sollen die EU-Vorgaben betreffend die sogenannte CSR-Berichterstattung in deutsches Recht transformiert werden.  Die CSR-Berichterstattung umfasst gemäß der sog. CSR-Richtlinie eine nichtfinanzielle Erklärung sowie Angaben zum Diversitätskonzept der Unternehmen.