Home Nachrichten SEC verabschiedet Regeln zur Klimaberichterstattung
7. März 2024
Am 6. März 2024 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) neue Regeln zur Offenlegung von klimabezogenen Angaben verabschiedet. Die SEC reagiert damit auf Forderungen von Investoren nach konsistenten, vergleichbaren und zuverlässigen Informationen über die finanziellen Auswirkungen klimabezogener Risiken. In der Folge sollen SEC-registrierte Unternehmen zukünftig u.a. zur Offenlegung folgender Angaben verpflichtet werden:
Ein erster Regelungsvorschlag zur Klimaberichterstattung wurde von der SEC bereits im März 2022 veröffentlicht. Die nunmehr verabschiedeten Regeln weichen in zentralen Punkten von diesem Regelungsvorschlag ab. So wurden bspw. die vorgesehenen Angabepflichten zu Scope 3-Treibhausgasemissionen gestrichen. Angaben zu Scope 1- und Scope 2-Treibhausgasemissionen sind darüber hinaus nur noch von bestimmten größeren Unternehmen (sog. „large accelerated filers“ und „accelerated filers“) zu erfüllen.
Die Regeln zur Offenlegung klimabezogener Angaben treten 60 Tage nach ihrer Veröffentlichung im US-Bundesregister in Kraft und sollen von SEC-registrierten Unternehmen schrittweise ab 2025 umzusetzen sein. Derzeit kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Regeln im weiteren Verfahren vor Gericht angefochten werden, wodurch sich der Erstanwendungszeitpunkt noch verschieben könnte.