5. März 2020

Sustainable Finance-Beirat empfiehlt Verschärfung der Berichtspflichten

Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung hat am 5. März 2020 seinen Zwischenbericht vorgelegt. Dieser erörtert 53 Handlungsansätze zur Erarbeitung und Umsetzung einer Sustainable-Finance-Strategie für Deutschland. Eine adäquate Datengrundlage wird hierbei als Fundament für die angestrebte Resilienz und Transformation des Finanzsektors gesehen. Ein Großteil der Handlungsansätze bezieht sich daher auch auf Transparenz- und Offenlegungsaspekte.

Zentrale Empfehlungen umfassen:

  • die Standardisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung und deren Verknüpfung mit der finanziellen Berichterstattung (integrierte Berichterstattung),
  • die schrittweise Erweiterung des Anwendungsbereichs der berichtspflichtigen Unternehmen auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, KMUs und Unternehmen sogenannter High-Impact-Sektoren,
  • regelmäßige Klimastresstests und Szenarioanalysen sowie
  • eine verpflichtende TCFD-Berichterstattung für börsennotierte Unternehmen ab 2022.

Weiterhin stellt der Beirat zur Diskussion:

  • die Erweiterung und Konkretisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung,
  • die Offenlegung eines Kernsatzes von (ggf. sektorenbezogenen) Leistungsindikatoren und zukunftsgerichteten Nachhaltigkeitsinformationen,
  • die institutionelle Verortung der weiteren Standardentwicklung im internationalen Kontext unter Berücksichtigung etablierter Standardsetzer und
  • die Erleichterung des Datenzugangs durch ein standardisiertes und digitalisiertes Berichtsformat sowie durch die Einrichtung einer allgemein zugänglichen Rohdatenbank.

Anlässlich der Veröffentlichung des Zwischenberichts äußerte sich der Präsident des DRSC Prof. Dr. Andreas Barckow wie folgt:
„Der Beirat leistet mit seinem Zwischenbericht einen wichtigen Beitrag zur Debatte über die Fortentwicklung der Unternehmensberichterstattung, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen EU-Konsultation zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie. Wünschenswert erscheint mir aus deutscher Sicht eine Einbettung der Diskussion in einen internationalen Kontext, um nationale oder rein europäische Alleingänge soweit wie möglich zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für das Themenfeld der Offenlegung und Transparenz.“

Der Beirat bittet um Stellungnahmen und begrüßt in diesem Zusammenhang konkrete Änderungs- sowie Ergänzungsvorschläge. Die Kommentierungsfrist endet am 3. April 2020. Das DRSC wird sich zu dem Bericht äußern.