15. April 2026

TaxonomieVO: DRSC übermittelt zwei Stellungnahmen

Am 14. April 2026 übermittelte das DRSC der EU-Kommission zwei Stellungnahmen (#1, #2) mit Vorschlägen zur Vereinfachung der technischen Bewertungskriterien der TaxonomieVO (Verordnung (EU) 2020/852). Das DRSC sammelte hierfür Rückmeldungen insbesondere von den Teilnehmenden des DRSC-Anwenderforums zur TaxonomieVO ein. Teilweise gab es verschiedene Rückmeldungen zu den gleichen Aktivitäten. In diesem Fall hat das DRSC trotzdem alle Rückmeldungen aufgenommen, um der EU-Kommission aufzuzeigen, dass es Probleme mit diesen Aktivitäten aus unterschiedlichen Blickwinkeln gibt.

In seinen Stellungnahmen betont das DRSC auch, dass ein Wahlrecht zur Anwendung für ab dem ersten Januar 2026 oder 2027 beginnende Geschäftsjahre ermöglicht werden sollte. Unternehmen sollen so genug Zeit bekommen, um sich auf die Änderungen der technischen Bewertungskriterien einstellen zu können.

Hintergrund:

Am 7.11.2025 startet die EU-Kommission einen öffentlichen „Call for Evidence“ für eine umfangreiche Vereinfachung der technischen Bewertungskriterien (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 und Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486) zur TaxonomieVO. Stakeholder konnten bis zum 5. Dezember 2025 Vorschläge zur Änderung der technischen Bewertungskriterien unterbreiten, wobei sich das DRSC auch hierzu beteiligte. Als Ergebnis des Calls for Evidence wurden in einem nächsten Schritt Entwürfe für zwei delegierte Rechtsakte zur TaxonomieVO vier Wochen lang öffentlich konsultiert. Die finalen delegierten Rechtsakte zur Vereinfachung der technischen Bewertungskriterien sollen im zweiten Quartal 2026 von der EU-Kommission erlassen werden. Sowohl das EU-Parlament als auch der EU-Ministerrat können anschließend innerhalb von max. sechs Monaten Einwände gegen die delegierten Verordnungen erheben, sie können aber keine inhaltlichen Änderungen mehr vornehmen. Sollten keine Einwände erhoben werden, werden die delegierten Verordnungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht und zu unmittelbar geltendem EU-Recht. Die Änderungen sind dann ab dem ersten Januar 2027 anzuwenden. Gemäß den Erwägungsgründen in den Konsultationsentwürfen gelten die Änderungen somit für die Berichterstattung in 2027 für ab dem ersten Januar 2026 beginnende Geschäftsjahre.

Zusätzlich wurden die ESAs im März 2026 von der EU-Kommission beauftragt, Empfehlungen zur Änderung der Berichterstattung der Taxonomieangaben bis zum Oktober 2026 zu erarbeiten. Daraufhin will die EU-Kommission im ersten Quartal 2027 eine delegierte Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 erlassen.