19. Dezember 2018

Technischer Regulierungsstandard für ESEF gebilligt

Die Europäische Kommission hat den ESMA-Entwurf für ein einheitliches europäisches elektronisches Berichtsformat (ESEF) als technischer Regulierungsstandard für Jahresfinanzberichte im Sinne der EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG ​als Verordnung (Anhänge) erlassen. Diese Verordnung soll auf Jahresfinanzberichte angewendet werden, die Abschlüsse für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Januar 2020 enthalten.

Der delegierte Rechtsakt ist noch nicht in Kraft getreten. Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 Einwände gegen technische Regulierungsstandards erheben; erheben sie Einwände, so sollten die betreffenden Standards nicht in Kraft treten.

In den Erwägungsgründen legt die Europäische Kommission u.a. ihre Rechtsauffassung zur Umsetzung der Vorgaben aus der Transparenzrichtlinie dar, dass zum einen die Jahresfinanzberichte zukünftig im Extensible Hypertext Markup Language (XHTML)-Format zu erstellen sind, zum anderen aber auch IFRS-Konzernabschlüsse im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 unter Verwendung der eXtensible Business Reporting Language (XBRL) ausgezeichnet werden müssen.

Der IFRS-Fachausschuss wird sich in seiner Sitzung im Februar 2019 ausführlich mit der Verordnung befassen und mögliche Wechselwirkungen auf die Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen im deutschen Rechtsraum erörtern.