4. April 2017

Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie passiert Bundesrat

Am 31. März 2017 hat der Bundesrat in seiner 956. Sitzung beschlossen, zu dem vom Bundestag am 9. März 2017 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (Beschluss). Damit fehlen noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Amtsblatt für das Inkrafttreten des Gesetzes.

Mit dem Gesetz wird die CSR-Richtlinie (2014/95/EU) nun in deutsches Recht umgesetzt. Entsprechend der Vorgabe der CSR-Richtlinie sind die Vorschriften des Gesetzes  für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2016 anzuwenden. Im Wesentlichen verlangen die Vorschriften des Gesetzes, dass Unternehmen ihren (Konzern-)Lagebericht um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung erweitern sowie über ihr Diversitätskonzept berichten.