ISSB Internationalisierung der SASB Standards
Aktueller Stand
Der ISSB hat am 11. Mai 2023 einen Exposure Draft (ED) zu der vom ISSB vorgeschlagenen Methode für die Internationalisierung der SASB-Standards veröffentlicht. Entsprechend der vorangegangenen Entscheidung des Due Process Oversight Committee (DPOC) beträgt die Kommentierungsfrist 90 (anstelle der üblichen 120) Tage. Dieser Entwurf kann daher bis zum 9. August 2023 kommentiert werden.
Hintergrund
Die SASB Standards umfassen 77 Branchenstandards, die jeweils die für eine Branche relevanten Nachhaltigkeitsthemen aufführen und entsprechende Indikatoren für Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte definieren. Diese Branchenstandards wurden ursprünglich von dem US-amerikanischen Sustainability Accounting Standards Board (SASB) entwickelt und enthalten daher derzeit zahlreiche US-amerikanische Referenzen und Metriken. Mit der Fusion der Value Reporting Foundation und der IFRS Foundation im August 2022 ist die Verantwortung für die Pflege, Überarbeitung und Fortentwicklung der SASB-Standards auf den International Sustainability Standards Board (ISSB) übergegangen.
Auch wenn die SASB Standards derzeit keine IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) darstellen, sind sie für Unternehmen, die nach den IFRS SDS berichten möchten, dennoch relevant. So sieht IFRS S1 vor, dass SASB Standards diesen Unternehmen als Orientierung und Referenz für bislang in den IFRS SDS nicht adressierte Nachhaltigkeitsthemen dienen können.
Das Ziel des ISSB ist es, in diesem eng abgegrenzten Projekt, die bislang nicht an internationale Vorgaben angepassten Metriken (ca. 20% der Metriken der SASB Standards, mithin ca. 200 Metriken) bis zum Zeitpunkt der Erstanwendung der IFRS SDS (1. Januar 2024) zu überarbeiten. Dies gilt unabhängig davon, dass sich der ISSB im April für eine Erleichterung beim Übergang auf die IFRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgesprochen hat. Demnach können Unternehmen im Jahr der IFRS SDS-Erstanwendung zunächst nur gem. IFRS S2 berichten. IFRS S1 wäre somit erst im Folgejahr verpflichtend anzuwenden. Der Erstanwendungszeitpunkt, 1. Januar 2024, ändert sich dadurch nicht.
ISSB-Vorschlag zur Vorgehensweise
Für die Internationalisierung der bisher US-amerikanisch geprägten Metriken schlägt der ISSB fünf Ansätze zur Überarbeitung vor. Demnach sollen die bisherigen Metriken möglichst durch international anerkannte Metriken ersetzt werden, Ansatz (1). Ansatz (2) sieht eine international anerkannte allgemeine Definition vor. Gem. Ansatz (3) würde auf die Konkretisierungen der einzelnen Jurisdiktionen verwiesen werden. Ansatz (4) sieht die Streichung der bisherigen Metrik und Ansatz (5) den Ersatz durch eine neue Metrik vor. Die überarbeiteten Metriken wird der ISSB, voraussichtlich im Oktober 2023, für einen sog. fatal flaw Review veröffentlichen.
Der Vorschlag umfasst neben der Überarbeitung der Metriken auch die entsprechende Aktualisierung der SASB Standards Taxonomie.
Eine weitere Überarbeitung der SASB-Standards ist im Rahmen dieses eng abgegrenzten Projekts nicht geplant. Allerdings fragt der ISSB in dieser Konsultation auch nach solchen Überarbeitungen der SASB-Standards, die über diese Internationalisierung der Metriken hinaus als notwendig erachtet werden. In den Stellungnahmen gegenüber dem ISSB können daher die hier vorgeschlagene Methode zur Internationalisierung der Metriken, aber auch ganz grundsätzliche Fragestellungen zur zukünftigen Ausgestaltung der SASB-Standards adressiert werden.
Aktivitäten des DRSC
Der Fachausschuss Nachhaltigkeit (FA NB) des DRSC hat sich in seinen Sitzungen insbesondere im Mai und Juni 2023 mit diesem ISSB-Entwurf befasst und einen Stellungnahmeentwurf erarbeitet. Diese vorläufige Einschätzung wurde in einer Öffentlichen Diskussion am 28. Juni 2023 vorgestellt. Auf dieser gemeinsamen Veranstaltung mit ISSB und EFRAG stellte Frau Jenny Bofinger-Schuster, Mitglied des ISSB, die Inhalte des Entwurfs vor. Frau Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Universität Hamburg und Mitglied des FA NB, stellte in ihrer Funktion als stellvertretende Vorsitzende des EFRAG SRB die vorläufige Einschätzung des EFRAG SRB vor.
Auf Basis der bisherigen Befassungen im FA NB und der Rückmeldungen aus der Öffentlichen Diskussion wird der FA NB seine Stellungnahme finalisieren.