IASB Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)

Aktueller Stand

Nach Auswertung der Rückmeldungen zum ED/2018/1 Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8) hat der IASB im Juni 2020 beschlossen, das Projekt nicht fortzusetzen und die vorgeschlagenen Änderungen nicht weiter zu verfolgen.

Hintergrund und Zielsetzung

IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler legt die Kriterien für die Auswahl und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fest. Wenn ein Unternehmen eine Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode ändert, ist es verpflichtet, die neue Methode so anzuwenden, als ob es diese schon immer angewendet hätte – es sei denn, dies ist nicht praktikabel.

Unternehmen können sich aufgrund einer vom IFRS Interpretations Committee veröffentlichten Agendaentscheidung zur Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode entscheiden. Das IASB schlug im Entwurf ED/2018/1 vor, dass ein Unternehmen bei der Entscheidung, wie weit es bei der Anwendung einer freiwilligen Bilanzierungsänderung, die sich aus einer solchen Agendaentscheidung ergibt, zurückgehen soll, nicht nur prüft, ob dies praktikabel ist, sondern auch den Mehrwert für die Nutzer und die Kosten der Änderung für das Unternehmen berücksichtigt.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielten darauf ab, die Anwendung von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich aus einer Agendaentscheidung ergeben, zu vereinfachen.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB Exposure Draft ED/2018/1 Accounting Policy Changes Proposed amendments to IAS 8
2018-03-27

Zugehörige Veranstaltungen

  • 67. Sitzung IFRS-FA
  • 04.06.2018
  • 67. Sitzung IFRS-FA
  • 04.06.2018
  • IASB ED/2018/1 Änderungen an IAS 8 Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors

    Der IFRS-FA diskutierte den vorgelegten DRSC-Stellungnahmeentwurf zum IASB ED/2018/1 Accounting Policy Changes (Proposed amendments to IAS 8).

    Die Grundaussage der DRSC-Stellungnahme besteht in der Ablehnung der IASB-Vorschläge nur für solche Änderungen, die sich aus den Agendaentscheidung des IFRS IC ergeben. Diese Grundaussage wurde durch den IFRS-FA in der Sitzung bestätigt. Hinsichtlich Argumentationsaufbau und Gewichtung in der Argumentationskette wurde von den Mitgliedern des IFRS-FA allerdings angeregt, den Ton der Stellungnahme insgesamt positiver zu formulieren, ohne die Grundaussage zu verwässern.

    Nach Überarbeitung des Stellungnahmeentwurfs durch den Mitarbeiterstab soll die Fertigstellung und Verabschiedung der finalen Stellungnahme im Umlaufverfahren durchgeführt werden.

  • 66. Sitzung IFRS-FA
  • 19.04.2018
  • 66. Sitzung IFRS-FA
  • 19.04.2018
  • IASB ED/2018/1 Änderungen an IAS 8 Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors

    Der IFRS-FA diskutierte die IASB-Vorschläge im Entwurf ED/2018/1 Änderungen von Rechnungslegungsmethoden, wonach die rückwirkende Anwendung beim Wechsel der Rechnungslegungsmethode entbehrlich ist, sofern die Kosten der rückwirkenden Anwendung den erwarteten Nutzen für die Adressaten übersteigen und der Wechsel vom Unternehmen freiwillig – und zwar aufgrund einer IFRS IC-Agendaentscheidung – vorgenommen wurde.

    Die Mehrheit des IFRS-FA sieht die IASB-Vorschläge skeptisch. Zwar wird es als grundsätzlich sinnvoll erachtet, die Pflicht zur rückwirkenden Umsetzung bei einem freiwilligen Wechsel der Rechnungslegungsmethode im Rahmen von IAS 8 zu über-denken; die Einführung unterschiedlicher Kategorien bzw. Hürden für die rückwirken-de Anwendung bei einem freiwilligen Methodenwechsel wird aber von der Mehrzahl der Mitglieder des IFRS-FA abgelehnt.

    Auf Grundlage der geführten Diskussion soll ein DRSC-Stellungnahmeentwurf erstellt und dem IFRS-FA in seiner nächsten Sitzung zur Verabschiedung vorgelegt werden.

Veröffentlichungen Dritter

Titel Datum
EFRAG-Stellungnahme zum IASB ED/2018/1
2018-04-24