DRSC Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung

Aktueller Stand

EFRAG veröffentlichte im Mai 2022 ein ESRS Proof of Concept XBRL Taxonomy Package, welches in der Basis for conclusions zum ED ESRS E1 Climate Change erläutert wird.

Ende 2022 wurde ein externer Dienstleister mit der Entwicklung der XBRL-Taxonomie beauftragt, der seine Arbeiten im Dezember 2022 aufnahm.

Ende März 2023 wurde das EFRAG ESRS Digital Reporting Consultative Forum eingerichtet, um die Arbeiten an der XBRL-Taxonomie zu unterstützen.

Eine öffentliche Konsultation der EFRAG zur XBRL-Taxonomie wird für das vierte Quartal 2023 oder das erste Quartal 2024 erwartet.

Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 5. Januar 2023 trat die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft. Ziel der CSRD ist es, dass Unternehmen relevante, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Die CSRD löst insb. die Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung ab, die mit der Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) in der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) verankert wurden.

Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD haben ihren (Konzern-)Lagebericht in dem in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 (ESEF-Verordnung) dargelegten einheitlichen elektronischen Berichtsformat aufzustellen und haben ihre Nachhaltigkeitsberichtserstattung (inkl. der Angaben nach der Verordnung (EU) 2020/852, UmwelttaxonomieVo) auszuzeichnen (Art. 29d Bilanzrichtlinie). Der zeitliche Anwendungsbereich für die digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung ist gestaffelt und beginnt frühestens in 2025 für in 2024 beginnende Geschäftsjahre (Art. 5 Abs. 2 CSRD).

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, eine XBRL-Taxonomie zur digitalen Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu erarbeiten. Dabei geht EFRAG analog zur Erarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gestaffelt vor: nach der Übergabe einer Tranche von ESRS-Entwürfen an die Europäische Kommission folgt im Nachgang die Erarbeitung einer XBRL-Taxonomie für die jeweilige Tranche. Dabei veröffentlicht EFRAG Konsultationsentwürfe zur XBRL-Taxonomie, bevor ein Entwurf für eine XBRL-Taxonomie an die Europäische Kommission übergeben wird. Danach wird die Europäische Kommission die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) auffordern einen Entwurf eines technischen Regulierungsstandards zur XBRL-Taxonomie zu erarbeiten. Auch dieser Entwurf soll voraussichtlich öffentlich konsultiert werden. Als letzten Schritt wird die Europäische Kommission den finalen technischen Regulierungsstandard erlassen.

Das DRSC ist in Reaktion auf die CSRD-Vorschriften zur Digitalisierung eine Kooperation mit XBRL Deutschland eingetreten und hat einen Arbeitskreis gegründet, der am 10. Januar 2023 seine Arbeit aufgenommen hat.

Arbeitskreis „Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung“

Mit der Einrichtung dieses Arbeitskreises bündeln der XBRL Deutschland und das DRSC ihre Expertise im Bereich der XBRL-Standards und der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel des Arbeitskreises bilden das Monitoring und die Würdigung von Initiativen zur digitalen Nachhaltigkeitsberichterstattung, insb. der laufenden Gesetzes- und Standardsetzungsvorhaben.

Die Sitzungen sind nicht-öffentlich.

Die Arbeitskreismitglieder sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Vier Arbeitskreismitglieder wurden zudem zu Mitgliedern des EFRAG ESRS Digital Reporting Consultative Forums ernannt.

Unternehmen Vorname Name
ABZ Reporting,                  XBRL Deutschland Thomas Klement
Allianz Ulrike Wilberg
AMANA consulting Philipp Stampfuss
AMANA consulting Björn Bielesch
Audicon Michael Schwab
BDO Viola Möller
Bundesanzeiger Verlag Thimo Niebler
Bundesanzeiger Verlag Sabrina Over
DATEV Heino Weller
Deloitte Okan Zengi
Deutsche Bundesbank Lena Leontyeva
Deutsche Post DHL Group Beatrice Scharrenberg
DRSC Ilka Canitz
DRSC Walter Kern
DRSC Georg Lanfermann
DRSC Marco Liepe
DRSC Sven Morich
EFRAG (Beobachter) Richard Bössen
Evonik Industries Dilan Sahin
Evonik Industries Kathrin Hardtke
EY Holger Obst
firesys Axel Müller
Firesys, XBRL Deutschland Diana Kaufhold
fwsb Fabian Niete
fwsb Jan Siegler
GEA Group Kathleen Weymann
Grant Thornton Maximilian Meyer zu Schwabedissen
KPMG Joel Santos
Merck Tom Heuser
PwC Thomas Küster
PwC, XBRL Deutschland Björn Seidel
R+V Versicherung Tim Schneberger
Rödl & Partner Christian Maier
Rödl & Partner Justyna Wellhöfer
S-Management Services Arne Kühmstädt
Stakeholder Reporting Silke Lipinski
Talanx Isabell Gieseke
Talanx Andreas Albert
Vonovia Ole Berger
Vonovia Hilke Wehmeier
WTS Advisory Kilian Schmitz

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Ihlau, Susann/ Zwenger, Katharine Erfüllung der Sorgfaltspflichten aus der Business Judgement Rule bei M&A-Transaktionen im Hinblick auf ESG-Pflichten Betriebs-Berater, 39/2023, S. 2215 ff. 2023
Geldermann, Jutta /Zacharopoulos, Leon/ Wiemer, Isabel /Sprecher, Marten Erstellung eines Carbon Footprint für Produkte für die Stahlherstellung in Deutschland Der Betrieb, 39/2023, S. 2257 ff. 2023
Hommelhoff. Peter/ Allgeier, Sina/ Jelonek, Mariusz Ausstrahlung der CSRD-Berichtsvorgaben auf die Unternehmensorganisation zur Verantwortung der europäischen Gesetzgebungsinstitutionen NZG, 20/2023, S. 911 ff. 2023
Baumüller, Josef/ Scheid, Oliver Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Zeitenwende für die Unternehmensberichterstattung? Implikationen für den Mittelstand StuB, 18/2023, S. 742 ff. 2023
OLG Braunschweig Kompetenz für sog. CSR-Berichterstattung liegt beim Vorstand Deutsches Steuerrecht, 37/2023, S. 2076 ff. 2023