IASB Amendments to IFRS 17 Insurance Contracts
Aktueller Stand
Seit Veröffentlichung von IFRS 17 Insurance Contracts (Versicherungsverträge) am 18. Mai 2017 hat der IASB sich intensiv mit Zweifelsfragen bzw. Anwendungsproblemen betreffend IFRS 17, die im Zuge der Implementierung auftraten, auseinandergesetzt. Der IASB beschloss Ende 2018, ausgewählte Änderungen zu IFRS 17 zu erarbeiten und vorzuschlagen. Zudem wurde erwogen – und zweimal beschlossen -, das Erstanwendungsdatum zu verschieben, und zwar nunmehr auf den 1.1.2023.
Der IASB hatte Ende Juni 2019 einen Exposure Draft veröffentlicht. Darin werden Änderungen an IFRS 17 inkl. geringfügiger Änderungen (die den Charakter von Annual Improvements hätten, jedoch in Zusammenhang mit den sonstigen Änderungsvorschlägen publiziert werden sollen) sowie eine Änderung des Erstanwendungszeitpunkts von IFRS 17 vorgeschlagen.
Diese Änderungsvorschläge standen bis Ende September 2019 zur Kommentierung. Die erneuten Erörterungen des IASB unter Einbezug der Rückmeldungen haben im Oktober 2019 begonnen und wurden im März 2020 abgeschlossen. Die endgültigen Änderungen wurden Ende Juni 2020 finalisiert und veröffentlicht. Das Projekt zur Überarbeitung von IFRS 17 ist seitens des IASB damit vollständig abgeschlossen.
Die Änderungen im Überblick
Bei den Änderungen an IFRS 17 handelt es sich um eine Sammlung zahlreicher punktueller Anpassungen, mit denen der IASB Unternehmen bei der Einführung des Standards Erleichterungen verschaffen will, ohne den Informationsnutzen deutlich abzusenken. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bestehenden Fassung von IFRS 17 bestehen in folgenden Punkten:
- Anwendungsbereich: Hier ergaben sich Änderungen für Kreditkarten- und Darlehensverträge, die Versicherungskomponenten enthalten.
- Vertragsakquiseprämien: Künftig sind bei Abschluss von Versicherungsverträgen gezahlte Akquiseprämien anteilig etwaigen künftig erwarteten Versicherungsverträge zuzurechnen.
- Aufteilung der Servicemarge (CSM) bei Investment-Services: Umfassen Versicherungsverträge neben den Versicherungs- auch Investment-Services, ist die CSM unter bestimmten Bedingungen auf beide Services und somit ggf. auf einen Zeitraum aufzuteilen, der länger ist als der der Versicherungsleistung.
- Rückversicherungsverträge: Wurden für verlustträchtige Erstversicherungsverträge Rückversicherungsverträge abgeschlossen, sind neben den Verlusten aus einem solchen Erstversicherungsvertrag entsprechend korrespondierende Gewinnbeträge aus dem Rückversicherungsvertrag sofort ergebniswirksam zu erfassen.
- Risk Mitigation: Die sog. Risk Mitigation Exemption wurde auf Rückversicherungsverträge und Derivate ausgedehnt.
- Zwischenabschlüsse: Es wird ein Wahlrecht geschaffen, ob Annahmen, die für Zwischenperioden getroffen wurden, in den nachfolgenden Berichtsperioden beibehalten (date-to-date) oder zurückgenommen werden (year-to-date).
- Erstanwendungszeitpunkt: Der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt wurde um zwei Jahre auf den 1. Januar 2023 verschoben.
- Option zur verzögerten IFRS 9-Erstanwendung: Die Option für Unternehmen, IFRS 9 erst verzögert und zeitgleich mit IFRS 17 erstmals anzuwenden, wurde gleichfalls bis zum 1.1.2023 verlängert.
Erwartungsgemäß nicht mit einer Änderung belegt wurde das in der Anwendungspraxis umstrittene Thema der Jahreskohorten, über deren Bildung Performancetrends im Geschäft eines Versicherers erkennbar werden sollen.