IASB Annual Improvements 2010-2012

Aktueller Stand

Der IASB hat am 12. Dezember 2013 seinen fünften Sammel-Änderungsstandard Annual Improvements to IFRSs 2010-2012 Cycle final veröffentlicht, mit dem im Rahmen der jährlichen Verbesserungen Anpassungen an den Standards IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 7, IAS 16/IAS 38 und IAS 24 vorgenommen wurden. Die einzelnen Änderungen traten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 begannen.

Zielsetzung

Mit dem Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) verfolgt der IASB das Ziel, in regelmäßigen Abständen weniger dringliche, gleichwohl notwendige Änderungen und Korrekturen an den IFRS umzusetzen. In der Regel werden jährlich Änderungsvorschläge im Rahmen eines Sammel-Änderungsstandards zur Kommentierung bereitgestellt. Im Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee die Aufgabe übernommen, die im Rahmen eines AIP vorgeschlagenen Themen zu prüfen und dem IASB Lösungs- und Formulierungsvorschläge zu unterbreiten.

Inhalt

Der veröffentlichte Standard betrifft im Einzelnen folgende Sachverhalte:

  • IFRS 2 – Definition von Ausübungsbedingungen (vesting conditions)
  • IFRS 3 – bilanzielle Abbildung bedingter Gegenleistungen (contingent considerations) im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen mit Folgeänderungen an anderen Standards
  • IFRS 8 – Aggregation von Geschäftssegmenten
  • IFRS 8 – Überleitung von dem Gesamtbetrag der Vermögenswerte der berichtspflichtigen Segmente zu den Vermögenswerten des Unternehmens
  • IFRS 13 – kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten
  • IAS 16/ IAS 38 – Berechnung der kumulierten Abschreibungen bei Anwendung der Neubewertungsmethode
  • IAS 24 – Behandlung der Fälle, in denen die Aufgaben des Managements in Schlüsselpositionen durch juristische Personen ausgeführt werden

Die ursprünglich im ED/2012/1 vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 (Klassifizierung von Schulden in kurz- bzw. langfristig), IAS 7 (Klassifizierung von aktivierten Zinszahlungen), IAS 12 (Ansatz eines latenten Steueranspruches für unrealisierte Verluste) und IAS 36 (Harmonisierung der Anhangangaben zum Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten) wurden in den finalen Standard nicht übernommen.

In seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 hat der IASB entschieden, die Bilanzierung latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste nicht im Rahmen des AIP-Projekts, sondern in Rahmen eines eigenständigen, eng abgegrenzten Projekts zur Änderung von IAS 12 zu behandeln.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB ED/2012/1 Annual Improvements to IFRSs 2010-2012 Cycle
03.05.2012

Befassung durch das DRSC

Der IFRS-FA des DRSC hat zum ED/2012/1 am 7. September 2012 eine Stellungnahme an den IASB eingereicht, in der er im Wesentlichen den vorgeschlagenen Änderungen zustimmt.

Zugehörige Veranstaltungen

  • Öffentliche Diskussion – 04. Sept 2012
  • 04.09.2012
  • Öffentliche Diskussion – 04. Sept 2012
  • 04.09.2012
  • 8. Sitzung IFRS-FA
  • 30.08.2012
  • 8. Sitzung IFRS-FA
  • 30.08.2012
  • 7. Sitzung IFRS-FA
  • 27.07.2012
  • 7. Sitzung IFRS-FA
  • 27.07.2012
  • IASB Annual Improvements Project

    Der FA setzt die Diskussion seiner Stellungnahme zum ED/2012/1 Annual Improvements to IFRSs 2010-2012 Cycle fort.

    Zusätzlich zu den Ergebnissen der Diskussionen in den vorhergehenden Sitzungen wird Folgendes beschlossen:

    • Bzgl. der Änderungen zu IFRS 13 soll in der Stellungnahme stärker zum Ausdruck gebracht werden, dass die Grundlagen für
      Schlussfolgerungen nur dann geändert werden sollen, wenn eine korrespondierende Änderung am Standard vorgenommen wird.
    • Die vorgeschlagene Regelung in IFRS 9.4.2.1(e) / IFRS 3 führt zu einer Erfassung der Fair Value-Änderungen von contingent considerations, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind, im OCI. Es ist fraglich, ob das beabsichtigt war oder ob eine vollständig erfolgswirksame Erfassung der Fair Value-Änderung zu bevorzugen wäre.

    Zusätzlich hierzu erörtert der FA den Stellungnahmeentwurf von EFRAG zum ED. Die von EFRAG geäußerten Bedenken, dass die Anwendung der Änderungen zu IAS 12 unbeabsichtigte Folgewirkungen haben können, wird durch den FA nicht geteilt.

    Weiterhin weist der FA darauf hin, dass der EFRAG-Hinweis, die ergebnisneutrale Erfassung der auf das eigene Kreditrisiko entfallenen Fair Value-Änderungen bei finanziellen Verbindlichkeiten nicht nur in IFRS 9, sondern in IAS 39 zuzulassen, nicht im Rahmen des AIP an den IASB adressiert werden soll.

    Am 4. September findet zum ED/2012/1 eine Öffentliche Diskussion statt. Im Vorfeld dazu beabsichtigt der FA, den Entwurf seiner Stellungnahme an den IASB auf der DRSC-Website zu veröffentlichen. Zudem verabschiedet der IFRS-FA die Stellungnahme zu EFRAG‘s Draft Endorsement Advice zum AIP 2009-2011 Cycle. Diese Stellungnahme befürwortet ein Endorsement.

  • 5. Sitzung IFRS-FA
  • 30.05.2012
  • 5. Sitzung IFRS-FA
  • 30.05.2012
  • IASB Annual Improvements 2010-2012

    Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts ist der am 3. Mai 2012 veröffentlichte ED/2012/1 Annual Improvements to IFRSs 2010-2012 Cycle, zu dem bis 5. September 2012 Stellungnahmen beim IASB eingereicht werden können. Die elf einzelnen Verbesserungsvor-schläge hatte der FA bereits in seiner Februar-Sitzung 2012 vorläufig erörtert. Der FA beabsichtigt, seine Stellungnahme an den IASB zu übermitteln.

    Der FA stimmt den einzelnen Änderungen in IFRS 2 zur Definition von Ausübungsbedingungen zwar grundsätzlich zu, weist jedoch auf eine zunehmende Komplexität dieses Standards hin.

    Den vorgeschlagenen Änderungen in IFRS 3 sowie den Folgeänderungen in IFRS 9 zur bilanziellen Abbildung bedingter Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen schließt sich der FA grundsätzlich an, hält jedoch fest, dass das gesamte Konzept der bedingten Gegenleistungen nicht nur in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse, sondern durch den IASB grundsätzlich angegangen werden soll.

    Weiterhin schlägt der FA eine entsprechende Folgeänderung in IAS 39 sowie die Festlegung des Erstanwendungszeitpunkts auf den 1. Januar 2014 vor.

    Die in IFRS 8 neu eingeführten Angabepflichten bei Zusammenfassung von Geschäftssegmenten gem. IFRS 8.12 beurteilt der FA als zu umfassend und spricht sich gegen die vorgeschlagenen Angaben zu den quantitativen Kennzahlen aus.

    Zu den Änderungen in IFRS 13 äußert der FA grundsätzliche Bedenken an der Vorgehensweise des IASB, im Rahmen von Annual Improvement Process die Grundlagen für Schlussfolgerungen zu ändern, ohne eine korrespondierende Änderung am Standard vorzunehmen.

    Des Weiteren wird eine Querverbindung der vorgeschlagenen Änderung in IFRS 13 zur Diskontierung kurzfristiger Forderungen gemäß IASB-Standardentwurf Revenue from Contracts with Customers gesehen, worauf in der Stellungnahme an den IASB hingewiesen werden soll.

    Zum Änderungsvorschlag zu IAS 1 vertritt der FA die Auffassung, dass der für die Beurteilung der Langfristigkeit von Schulden bei Re-finanzierungs- oder Verlängerungsvereinbarungen verwendete Begriff „similar terms“ unklar ist. Der FA gibt die Empfehlung ab, weitere Klarstellungen hierzu herbeizuführen.

    Die Diskussion der Änderungen in IAS 12 soll in einer der nächsten IFRS-FA-Sitzungen fortgeführt werden.

    Die übrigen Änderungsvorschläge des IASB werden vom FA weitgehend unterstützt.

    Der FA beabsichtigt, die Diskussion des Entwurfs seiner Stellungnahme in der 7. IFRS-FA-Sitzung fortzusetzen.

  • 2. Sitzung IFRS-FA
  • 13.02.2012
  • 2. Sitzung IFRS-FA
  • 13.02.2012
  • IASB Annual Improvements Project - Zyklus 2010-2012

    Vor dem Hintergrund des vom IASB für März 2012 angekündigten Exposure Draft (ED) zum fünften AIP-Zyklus befasst sich der Fachausschuss mit den zu erwartenden Verbesserungsvorschlägen.

    Auf Basis derzeit verfügbarer Informationen ist von insgesamt elf Verbesserungsvorschlägen an zehn verschiedenen Standards auszugehen.

    Wenngleich der IFRS-Fachausschuss keinem der elf Vorschläge gänzlich ablehnend gegenübersteht, wird insbesondere hinsichtlich der Verbesserungsvorschläge zu

    • IFRS 3 (Klarstellung der Klassifizierungs- und Bewertungsregeln in Bezug auf bedingte Gegenleistungen),
    • zu IFRS 8 (Einführung einer Erläuterungspflicht bei Zusammenfassung von Geschäftssegmenten gem. IFRS 8.12) und
    • zu IAS 1 (Klarstellung notwendiger Voraussetzungen zur Einstufung von Schulden als „langfristig“ im Falle von Refinanzierungs- bzw. Verlängerungsvereinbarungen gem. IAS 1.73)

    inhaltlich struktureller Änderungsbedarf an den Vorschlägen identifiziert und für die Aufnahme in die Stellungnahme vorgemerkt.

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Wenk, Marc Oliver Fünfter und sechster Sammelstandard des IASB zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Annual Improvements to IFRSs: 2010-2012 Cycle/Annual Improvements to IFRSs: 2011-2013 Cycle) IRZ, 03/2014, S. 103 ff. 2014
Roos, Benjamin/ Schmidt, Alexander Oliver Zur Abgrenzung von Vorräten und Sachanlagen Unter Berücksichtigung der sich hierzu ergebenden Implikationen aus den Annual Improvements to IFRS 2009-2011 PiR, 02/2013, S. 47 ff. 2013
Lüdenbach, Norbert/ Freiberg, Jens BB-IFRS-Report 2012 Betriebs-Berater, 51-52/2012, S. 3191 ff. 2012
Reinholdt, Ago/ Zwirner, Christian Der Standardentwurf ED/2012/1 zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS 2010-2012 KoR, 10/2012, S. 437 ff. 2012
Schreiber, Stefan M. Annual Improvements to IFRSs (2010-2012 Cycle) – Änderungsvorschläge des IASB Die Wirtschaftsprüfung, 16/2012, S. 859 ff. 2012