IASB Annual Improvements 2011-2013

Aktueller Stand

Der IASB hat am 12. Dezember 2013 seinen sechsten Sammel-Änderungsstandard Annual Improvements to IFRSs 2011-2013 Cycle final veröffentlicht, mit dem im Rahmen der jährlichen Verbesserungen Anpassungen an den Standards IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40 vorgenommen wurden. Die einzelnen Änderungen traten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 begannen.

Zielsetzung

Mit dem Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) verfolgt der IASB das Ziel, in regelmäßigen Abständen weniger dringliche, gleichwohl notwendige Änderungen und Korrekturen an den IFRS umzusetzen. In der Regel werden jährlich Änderungsvorschläge im Rahmen eines Sammel-Änderungsstandards zur Kommentierung bereitgestellt. Im Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) die Aufgabe übernommen, die im Rahmen eines AIP vorgeschlagenen Themen zu prüfen und dem IASB Lösungs- und Formulierungsvorschläge zu unterbreiten.

 

Inhalt

Der sechste Sammel-Änderungsstandard umfasst folgende Änderungen:

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards:

Klarstellung, dass ein Unternehmen wahlweise in seinem ersten IFRS-Abschluss einen neuen, noch nicht verbindlichen IFRS anwenden kann, sofern seine frühere Anwendung zulässig ist.

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse:

Klarstellung, dass

  • alle Typen von gemeinschaftlichen Vereinbarungen i.S.v. IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen vom Anwendungsbereich des IFRS 3 ausgeschlossen sind, und
  • die Ausnahme aus dem Anwendungsbereich in Paragraph 2(a) des IFRS 3 nur für den Abschluss des Gemeinschaftsunternehmens oder der gemeinschaftlichen Tätigkeit selbst gilt.

IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert:

Klarstellung, dass die Portfolioausnahme des Paragraphen 52 des IFRS 13 auf alle Verträge im Anwendungsbereich des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder IFRS 9 Finanzinstrumente anzuwenden ist, unabhängig davon, ob diese Verträge die Definitionen von ‚finanziellen Vermögenswerten‘ oder ‚finanziellen Verbindlichkeiten‘ nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen oder nicht.

IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien:

Klarstellung der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie als Finanzinvestition gehalten oder als eigentümergenutzt.

Klarzustellung, dass IAS 40 und IFRS 3 sich nicht gegenseitig ausschließen. Die Beurteilung, ob der Erwerb einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie den Erwerb eines Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten oder einen Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse darstellt, ist auf Grundlage der Regelungen des IFRS 3 zu erfolgen.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB ED/2012/2 Annual Improvements to IFRSs 2011–2013 Cycle
20.11.2012

Befassung durch das DRSC

Der IFRS-FA des DRSC hat zum ED/2012/2 am 13. Februar 2013 eine Stellungnahme an den IASB eingereicht, in der er den vorgeschlagenen Änderungen zustimmt.

Zugehörige Veranstaltungen

  • Öffentliche Diskussion – 05. Februar 2013
  • 05.02.2013
  • Öffentliche Diskussion – 05. Februar 2013
  • 05.02.2013
  • 12. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2013
  • 12. Sitzung IFRS-FA
  • 07.01.2013
  • IASB ED/2012/2 Annual Improvements to IFRSs 2011-2013 Cycle

    Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts ist der am 20. November 2012 veröffentlichte ED/2012/2 Annual Improvements to IFRSs 2011-2013 Cycle, zu dem bis 18. Februar 2012 Stellungnahmen beim IASB eingereicht werden können. Die vier einzelnen Änderungsvorschläge hatte der FA bereits in seiner Oktober-Sitzung 2012 vorläufig erörtert.

    Ferner diskutiert der FA den am 19. Dezember 2012 veröffentlichten Stellungnahmeentwurf von EFRAG zum ED.

    Der FA stimmt den Änderungsvorschlägen zu IFRS 13 (Anwendungsbereich von Paragraph 52 in Bezug auf die Portfolioausnahme des Paragraphen 48) und zu der Grundlage für Schlussfolgerungen zu IFRS 1 (Bedeutung des Begriffs ‚geltende IFRS‘) grundsätzlich zu, hält jedoch einige sprachliche Nachbesserungen des Wortlauts der vorgeschlagenen Änderungen für erforderlich.

    Die Änderung an IFRS 3 (Anwendungsbereich der Ausnahme für Gemeinschaftsunternehmen) wird durch den FA weitgehend unterstützt. Der FA erachtet es für durchaus sinnvoll, wenn notwendige kleinere Änderungen an diesem IFRS zeitnah im Rahmen von AIP vorgenommen werden und nicht bis zum geplanten Post-implementation Review verschoben werden.

    In Bezug auf den Änderungsvorschlag zu IAS 40 (Klarstellung der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie ob als Finanzinvestition gehalten oder als eigentümergenutzt) weist der FA darauf hin, dass die ursprünglich beim IFRS IC eingegangene Fragestellung, ob der Erwerb einer einzelnen als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie einen Geschäftsbetrieb i.S.v. IFRS 3 darstellt, durch die vorgeschlagene Änderung nicht beantwortet wird. Der FA vertritt die Auffassung, dass die Frage, was ein Geschäftsbetrieb i.S.v. IFRS 3 ist, einer grundsätzlichen Klärung durch den IASB bedarf.

    Am 5. Februar 2013 findet zum ED/2012/2 eine Öffentliche Diskussion in Frankfurt/Main statt. Im Vorfeld dazu beabsichtigt der FA, die Entwürfe seiner Stellungnahmen an den IASB und an EFRAG im Umlaufverfahren abzustimmen.

  • 10. Sitzung IFRS-FA
  • 29.10.2012
  • 10. Sitzung IFRS-FA
  • 29.10.2012
  • Annual Improvements Project 2011-2013

    Vor dem Hintergrund des vom IASB für November 2012 angekündigten Exposure Draft (ED) zum sechsten Zyklus des Annual Improvements Project (AIP) befasst sich der Fachausschuss mit den zu erwartenden Verbesserungsvorschlägen. Auf Basis derzeit verfügbarer Informationen ist von insgesamt vier Verbesserungsvorschlägen an drei verschiedenen Standards und an der Grundlage für Schlussfolgerungen zu IFRS 1 auszugehen.

    Der IFRS-Fachausschuss stimmt vorläufig den geplanten Verbesserungsvorschlägen zu IFRS 1 (Klarstellung des Begriffs ‚geltende IFRS‘), IFRS 3 (Ausnahme aus dem Anwendungsbereich des IFRS 3 für Gemeinschaftsunternehmen) und zu IFRS 13 (Geltungsbereich des Paragraphen 52 in Bezug auf die Portfolioausnahme des Paragraphen 48) zu. Dem Verbesserungsvorschlag zu IAS 40 (Klarstellung hinsichtlich der Abgrenzung zwischen dem Erwerb einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie und dem Erwerb eines Geschäftsbetriebs i.S.v. IFRS 3) schließt sich der FA grundsätzlich an, hält jedoch sprachliche Nachbesserungen des Wortlauts der geplanten Änderung für erforderlich.

    Ferner erörtert der FA die geplanten Änderungen an IAS 16 und IAS 38 (umsatzbasierte Abschreibung). Die ursprünglich für den sechsten AIP-Zyklus vorgesehenen Änderungen an beiden Standards sollen in einem separaten, ebenfalls für November 2012 angekündigten ED behandelt werden. Der Fachausschuss wird seine Meinungsbildung zu diesem Thema nach der Veröffentlichung des ED fortsetzen.

Eingaben & Stellungnahmen

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Wenk, Marc Oliver Fünfter und sechster Sammelstandard des IASB zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Annual Improvements to IFRSs: 2010-2012 Cycle/Annual Improvements to IFRSs: 2011-2013 Cycle) IRZ, 03/2014, S. 103 ff. 2014
Fink, Christian/ Zeyer, Fedor Annual Improvements to IFRSs 2011-2013 Cycle (ED/2012/2) PiR, 03/2013, S. 75 ff. 2013
Schreiber, Stefan M. Änderungsvorschläge des IASB im Rahmen der Annual Improvements to IFRSs (2011-2013 Cycle): ED/2012/2 Die Wirtschaftsprüfung, 03/2013, S. 134 ff. 2013
Wenk, Marc Oliver Entwurf für den 6. Sammelstandard des IASB zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Annual Improvements to IFRSs: 2011-2013 Cycle) IRZ, 01/2013, S. 29 f. 2013
Lüdenbach, Norbert/ Freiberg, Jens BB-IFRS-Report 2012 Betriebs-Berater, 51-52/2012, S. 3191 ff. 2012