BMJV CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Aktueller Stand

Das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) wurde am 18. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit tritt das Gesetz am 19. April 2017 in Kraft.

Zielsetzung und Inhalt

Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzs werden die Regelungsinhalte der CSR-Richtlinie (2014/95/EU) in deutsches Recht überführt. Die CSR-Richtlinie trat am 6. Dezember 2014 in Kraft und ergänzt die Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) um Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Zentrale Regelungsinhalte des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzsetzes sind die Erweiterung der (Konzern-)Lageberichte um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung und die Ergänzung der Erklärung zur Unternehmensführung um Angaben zum Diversitätskonzept. Weiterhin werden die Paragrafen zum Lagebericht (§ 289 HGB) und Konzernlagebericht (§ 315 HGB) neu strukturiert. Die Regelungen des Gesetzes sind im Wesentlichen auf (Konzern-)Lageberichte für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.

Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen), deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres 500 übersteigt, müssen den (Konzern-)Lagebericht um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung ergänzen, in der Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung offengelegt werden. Ferner müssen große börsennotierte Unternehmen und große Unternehmen, deren Wertpapiere am organisierten Markt und deren Aktien über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, ihre Erklärung zur Unternehmensführung um Angaben zu ihrem Diversitätskonzept erweitern.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz strebte mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzunggesetz eine 1:1 Umsetzung der CSR-Richtlinie an. Dies wurde sowohl im Konzeptpapier zur Umsetzung (am 27. April 2015 veröffentlicht) als auch im Referentenentwurf (am 11. März 2016 veröffentlicht) und Regierungsentwurf (am 21. September 2016 veröffentlicht) betont.

 

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
RegE CSR-RLUG
21.09.2016
RefE CSR-RLUG
11.04.2015

Befassung durch das DRSC

Das DRSC begleitete die Entwicklung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eng. So übermittelte das DRSC dem BMJV seine Auffassung zu dem Konzept sowohl schriftlich in Form einer Stellungnahme als auch mündlich im Rahmen der durchgeführten Anhörung zu diesem Thema. In beiden Fällen befürwortete das DRSC die angestrebte 1:1-Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht. Ebenfalls nahm das DRSC zum Referententwurf des Gesetzes Stellung. In seinem Schreiben vom 22. April 2016 betonte das DRSC nochmals seine Zustimmung zur geplanten 1:1-Umsetzung der CSR-Richtlinie einschließlich der als notwendig erachteten Berücksichtigung der bestehenden Bedeutung des (Konzern-)Lageberichts.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 9. Gemeinsame Sitzung IFRS-/HGB-FA
  • 11.10.2016
  • 9. Gemeinsame Sitzung IFRS-/HGB-FA
  • 11.10.2016
  • Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

    Den Fachausschüssen wird der Regierungsentwurf (RegE) des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RLUG)) vorgestellt, insbesondere werden die Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf (RefE) des CSR-RLUG dargestellt. Die Fachausschüsse begrüßen ausdrücklich die 1:1-Umsetzung der CSR-RL im CSR-RLUG. Die Fachausschüsse sprechen sich dafür aus, die Wahlmöglichkeit für die Bereitstellung der geforderten Informationen im (Konzern-)Lagebericht, in einem besonderen Abschnitt im (Konzern-)Lagebericht oder in einem gesonderten (Konzern-)Bericht im Gesetz deutlicher zu formulieren.

  • Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie (Forts.)

    • n/a
  • 28. Sitzung HGB-FA und 25. Öffentliche Sitzung des DRSC
  • 21.04.2016
  • 28. Sitzung HGB-FA und 25. Öffentliche Sitzung des DRSC
  • 21.04.2016
  • RefE CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

    Der HGB-FA erörtert den vorgelegten Entwurf einer Stellungnahme an das BMJV zum RefE des Umsetzungsgesetzes der CSR-Richtlinie. Im Ergebnis beschließt der HGB-FA einige Änderungen an der Stellungnahme. Dies betrifft neben rein redaktionellen Anpassungen insbesondere die Themen unterschiedliche Prüfungsintensität der Angaben im Lagebericht gemäß § 289 Abs. 3 HGB bzw. § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB und § 289c HGB-E und die Offenlegung des Berichts über das Ergebnis der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung.

  • 48. Sitzung IFRS-FA
  • 11.04.2016
  • 48. Sitzung IFRS-FA
  • 11.04.2016
  • RefE CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz

    Der IFRS-FA erörtert den RefE des Umsetzungsgesetzes zur CSR-Richtlinie und diskutiert den Entwurf der Stellungnahme zu diesem Gesetzesentwurf. Die Diskussionsschwerpunkte des Fachausschusses beinhalten den Aspekt Verbraucherbelange als zusätzliches Berichtselement, das Verhältnis der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in der gegenwärtigen Lageberichterstattung zu den nichtfinanziellen Informationen in der nichtfinanziellen Erklärung, die Darstellung der nichtfinanziellen Erklärung in einem besonderen Abschnitt des Lageberichts, die Unklarheiten hinsichtlich der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und die im RefE aufgeführten Beispiele zu den fünf berichtspflichtigen Aspekten. Die Diskussionsergebnisse werden in die Stellungnahme integriert.

  • 47. Sitzung IFRS-FA
  • 18.03.2016
  • 47. Sitzung IFRS-FA
  • 18.03.2016
  • Umsetzung CSR-RL

    Der IFRS-FA erhält Kenntnis über den Fragebogen der EU-Kommission zur Entwicklung unverbindlicher Leitlinien betreffend die Methode der Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen. Der FA beschließt, die Fragen nicht zu beantworten, da diese in weiten Teilen missverständlich formuliert seien und etwaige Antworten zu falschen Schlussfolgerungen verleiten könnten. Stattdessen soll der EU-Kommission ein Brief zugeleitet werden, der die Unverständlichkeit der Fragen und die daraus resultierende Sorge des DRSC, die Antworten könnten ebenso falsch interpretiert werden, zum Ausdruck bringen soll.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Warnke, Lina/ Thomas, Nadja/ Müller, Stefan Von der freiwilligen zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD Der Betrieb, 17/2023, S. 977 ff. 2023
Bogajeskaja, Janina/ Jehle, Nadja Die nichtfinanzielle Berichterstattung über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung in der EU Teil 1: Empirische Untersuchung PiR, 03/2023, S. 96 ff. 2023
Weimann, Matthias/ Haßlinger, Marius/ Pampel, Johannes/ Bongers, Christian V. Zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, 02/2023, S. 102 ff. 2023
Bogajeskaja, Janina/ Jehle, Nadja Die nichtfinanzielle Berichterstattung über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung in der EU Teil 1: Rechtliche Rahmenbedingungen PiR, 02/2023, S. 52 ff. 2023
Großkopf, Ann-Kristin/ Sellhorn, Thorsten/ Wagner, Victor Erstanwendung der EU-Taxonomie – Eine empirische Analyse deutscher Unternehmen KoR, 06/2022, S. 251 ff. 2022