DRSC DRÄS 6
Aktueller Stand
Das DRSC hat am 29. Februar 2016 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard No. 6 (DRÄS 6) verabschiedet. Die Bekanntmachung des DRÄS 6 im Bundesanzeiger gemäß § 342 Abs. 2 HGB erfolgte am 21. Juni 2016.
Zielsetzung
Mit DRÄS 6 wurde vor allem das Ziel verfolgt, das BilRUG in den DRS zu berücksichtigen. Ferner wurden die Standards an andere Gesetzesänderungen, wie etwa die Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation) oder das neue Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst angepasst. Schließlich wurden redaktionelle oder klarstellende Änderungen an den Standards vorgenommen, die der Angleichung innerhalb der DRS sowie der Beseitigung formaler Unstimmigkeiten dienen. Grundlegende konzeptionelle Änderungen sind im Rahmen dieser Überarbeitung der Standards nicht erfolgt.
Inhalt
Durch DRÄS 6 wurden die folgenden Standards geändert: DRS 3 Segmentberichterstattung, DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss, DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss, DRS 13 Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern, DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder, DRS 18 Latente Steuern, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 21 Kapitalflussrechnung.
DRS 3-10 Segmentberichterstattung von Kreditinstituten und DRS 3-20 Segmentberichterstattung von Versicherungsunternehmen wurden aufgehoben. Die branchenspezifischen Regelungen, die derzeit in diesen beiden Standards geregelt werden, wurden in den DRS 3 verlagert.