DRSC DRSC-AFRAC-Projektgruppe zur Übersetzung der VSME/ESRS
Aktueller Stand
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und das Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC) erfassen im Rahmen ihrer gemeinsamen Projektgruppenarbeit systematisch die Übersetzungen zentraler Fachbegriffe (Englisch–Deutsch) aus dem gegenwärtig geltenden Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Das gegenwärtig geltende ESRS Set 1 bleibt mindestens für die Nachhaltigkeitserklärungen zum Geschäftsjahr 2025 und 2026 für Unternehmen der sogenannten Welle 1 relevant.
Ziel der DRSC-AFRAC-Projektgruppe ist es, auch im derzeit von Veränderungen geprägten Umfeld eine einheitliche und verständliche Begriffsverwendung (Englisch–Deutsch) sicherzustellen. Es ist bereits erkennbar, dass viele der erfassten Begriffe auch in die derzeit in Überarbeitung befindlichen Fassung der ESRS Set 1 Eingang finden werden.
Die Übersetzungen sollen Unternehmen zudem eine praxisnahe Unterstützung bieten – insbesondere jenen, die ihre Nachhaltigkeitserklärung zunächst auf Deutsch erstellen und anschließend konsistent ins Englische übertragen.
Nach den bereits durchgeführten Konsultationen der Fachbegriffe in ESRS 1 und 2 (Oktober 2024) sowie in den E-Standards der ESRS (April 2025) legt die DRSC-AFRAC-Projektgruppe nun eine öffentliche Konsultation zu den übersetzten Fachbegriffen (Englisch–Deutsch) aus ESRS S1 und G1 vor.
Die Standards S2–S4 wurden von der Projektgruppe nicht weiter überprüft, da Unternehmen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1416 („Quick Fix“) den Anwendungsbeginn der betreffenden Angabepflichten (ESRS E4 sowie S2–S4) für bis zu drei Jahre aussetzen können. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist dürften bereits die überarbeiteten ESRS in Kraft getreten sein, die EFRAG derzeit finalisiert und Ende November 2025 der EU-Kommission vorlegen wird.
Interessierte können bis zum 26. November 2025 Rückmeldungen zu den systematisch erfassten Übersetzungen der Fachbegriffe (Englisch–Deutsch) aus ESRS S1 und G1 einreichen. Für die Einreichung wenden Sie sich bitte an Herrn Jan-Robert Kirchner (kirchner@drsc.de)
Die Konsultation verweist auf vier Listen, die das aktuelle Ergebnis der Projektarbeit dokumentieren:
- eine Liste eindeutig übersetzter Fachbegriffe in ESRS S1,
- eine Liste eindeutig übersetzter Fachbegriffe in ESRS G1,
- eine Liste erklärungsbedürftiger Fachbegriffe in ESRS S1,
- eine Liste erklärungsbedürftiger Fachbegriffe in ESRS G1.
Die Erarbeitung erfolgte auf Basis der englischen Sprachfassung des Set 1 der ESRS vom April 2024, der deutschen Sprachfassung des Set 1 der ESRS vom August 2024 sowie der DRSC-Analyse zur Berichtigung der aktuellen deutschen Sprachfassung des ESRS Set 1.
Stand der Übersetzungstätigkeiten
Übersetzung des VSME
Seit der Übermittlung des VSME durch EFRAG an die Europäische Kommission am 17. Dezember 2024 hat die Projektgruppe mit der informellen Übersetzung des VSME begonnen. Die ersten 65 Absätze wurden bereits übersetzt, darunter die Ziele und der Anwendungsbereich des Standards, seine Struktur sowie die Aufstellungsgrundsätze. Zudem umfasst die Übersetzung das Basismodul („Basic Module“) und das Zusatzmodul („Comprehensive Module“), einschließlich der Angaben B1–B11 im Basismodul sowie C1–C9 im Zusatzmodul.
Während der Übersetzung dieser ersten 65 Absätze stellte die Projektgruppe fest, dass einige englische Formulierungen im VSME präziser gefasst werden müssten, um deren Verständlichkeit zu verbessern. Auf Basis dieser Erkenntnisse haben DRSC und AFRAC der Europäischen Kommission am 21. März 2025 einen gemeinsamen Brief übermittelt, in dem sie auf unklare Formulierungen hinweisen (wir berichteten). Zusätzlich wurde die informelle deutsche Übersetzung dieser ersten 65 Absätze des VSME übermittelt, die sämtliche Anmerkungen zu unklaren Formulierungen enthält.
Am 30. Juli 2025 verabschiedete die EU-Kommission (KOM) schließlich ihre Empfehlung für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (Commission Recommendation (EU) 2025/1710).
Gemäß dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 (Omnibus I – COM(2025)81), die am 26. Februar 2025 veröffentlicht wurde, soll die KOM spätestens vier Monate nach Inkrafttreten dieser Richtlinie einen delegierten Rechtsakt zu den Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung erlassen.
Systematische Erfassung von Fachbegriffen im Set 1 der ESRS
In ihren ersten beiden Treffen im September und Oktober 2024 hat sich die Projektgruppe auf Basis der aktuellen englischen Sprachfassung des Set 1 der ESRS vom April 2024, der aktuellen deutschen Sprachfassung des Set 1 der ESRS vom August 2024 sowie der DRSC-Analyse zur Berichtigung der aktuellen deutschen Sprachfassung des ESRS Set 1 zunächst der Erfassung von Fachbegriffen (Englisch-Deutsch) in ESRS 1 und ESRS 2 gewidmet.
Die erfassten Fachbegriffe aus ESRS 1 und ESRS 2 wurden der Öffentlichkeit bereits zur Konsultation gestellt, um Rückmeldungen darüber zu erhalten, ob die vorgeschlagenen Übersetzungen und Erläuterungen Zustimmung finden oder ergänzt werden sollten:
- eine Liste eindeutig übersetzter Fachbegriffe in ESRS 1 und ESRS 2,
- eine Liste erklärungsbedürftiger Fachbegriffe in ESRS 1 und ESRS 2.
In den folgenden Treffen (November 2024 bis März 2025) hat sich die Projektgruppe der Erfassung von Fachbegriffen (Englisch-Deutsch) in den themenbezogenen E-Standards der ESRS gewidmet. Die erfassten Fachbegriffe aus wurden der Öffentlichkeit ebenfalls bereits zur Konsultation gestellt, um Rückmeldungen darüber zu erhalten, ob die vorgeschlagenen Übersetzungen und Erläuterungen Zustimmung finden oder ergänzt werden sollten:
- eine Liste eindeutig übersetzter Fachbegriffe in den E-Standards der ESRS,
- eine Liste erklärungsbedürftiger Fachbegriffe in den E-Standards der ESRS.
Die Erarbeitung erfolgte auf Basis der aktuellen englischen Sprachfassung des Set 1 der ESRS vom April 2024, der aktuellen deutschen Sprachfassung des Set 1 der ESRS vom August 2024 sowie der DRSC-Analyse zur Berichtigung der aktuellen deutschen Sprachfassung des ESRS Set 1.
Ausblick
Nach Abschluss der Überarbeitung der ESRS durch EFRAG und der Veröffentlichung des finalen überarbeiteten Set 1 durch die EU-Kommission plant die Projektgruppe, weitere Unterstützungsmaterialien zu den ESRS (z. B. EFRAG’s Implementation Guidance) ins Deutsche zu übersetzen.
Darüber hinaus wird sie sich mit der Übersetzung von EFRAGs Materialien zum VSME beschäftigen (z.B. VSME Digital Template und Supporting Guides), die derzeit noch entwickelt werden.
Hintergrund
Im Herbst 2023 hatten sowohl das DRSC als auch AFRAC eine Reihe von Übersetzungsmängeln in der deutschen Sprachfassung der ESRS an die jeweils zuständigen Ministerien übermittelt. Am 9. August 2024 wurden daraufhin Berichtigungen zur deutschen Sprachfassung des Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Eine Analyse des DRSC zeigte, dass ca. 75% der angeregten Änderungen von der Europäischen Kommission übernommen wurden.
Der freiwillig anwendbare VSME wurde von EFRAG für mittelständische Unternehmen entwickelt, die aus unterschiedlichen Gründen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen möchten. Im Gegensatz zu den übrigen ESRS, die den offiziellen Übersetzungsprozessen der Europäischen Union unterliegen, ging man vor der sogenannten Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission davon aus, dass für den zusätzlich entwickelten, freiwilligen VSME keine amtliche Übersetzung vorgesehen sei. EFRAG-Field-Tests zu einem Standardentwurf des VSME im Frühjahr 2024, an denen sich auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), das DRSC und die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) beteiligt hatten, zeigten jedoch, dass eine verständliche, deutschsprachige Version des VSME Voraussetzung für die Akzeptanz dieses Standards sein wird (wir berichteten).
Ende Juli 2024 gründete sich daraufhin die deutsch-österreichische Projektgruppe von DRSC und AFRAC zur Übersetzung der VSME/ESRS (wir berichteten).
Querbezüge zu anderen DRSC-Projekten
Im September 2022 haben das DRSC und der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) eine Zusammenarbeit vereinbart und eine Pilotgruppe ins Leben gerufen, um sich mit den zunehmenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zu befassen (wir berichteten). Auf der Projektseite „DRSC-RNE-Pilotgruppe ‚Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU‘“ informiert das DRSC regelmäßig über diese Zusammenarbeit.
Ein DRSC-Briefing Paper gibt zudem einen Überblick über die Vorschläge des Omnibus 1 und soll je nach Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens fortlaufend aktualisiert werden.